Einführung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 28. November 2024 (1 StR 384/24) eine Entscheidung des Landgerichts Kempten (Allgäu) zur Adhäsionsklage teilweise aufgehoben. Der Fall betrifft ein Untreueverfahren, in dem der Angeklagte in mehreren Fällen verurteilt worden war. Die Entscheidung des BGH verdeutlicht die Anforderungen an die Begründung von Adhäsionsentscheidungen im Strafverfahren.
Hintergrund des Falls
Das Landgericht Kempten hatte den Angeklagten wegen Untreue in mehreren Fällen zu Freiheitsstrafen verurteilt und zudem eine Adhäsionsentscheidung getroffen. Im Rahmen dieser Entscheidung wurde der Angeklagte zur Zahlung von Schadensersatz an den Adhäsionskläger verurteilt. Der Angeklagte hatte bereits Teilzahlungen geleistet, wodurch sich der geschuldete Betrag reduziert hatte. Die Adhäsionsentscheidung umfasste neben dem Hauptschadensbetrag auch Zinsen, Rechtsanwaltskosten und eine weitere Schadensposition.
Rechtliche Probleme
Die Revision des Angeklagten vor dem BGH richtete sich gegen die Adhäsionsentscheidung. Der BGH prüfte, ob das Landgericht die Adhäsionsentscheidung ausreichend begründet hatte. Streitig war insbesondere, ob die Feststellungen des Landgerichts zur Begründung der Zinsen, Rechtsanwaltskosten und der weiteren Schadensposition ausreichten.
Entscheidung und Begründung des BGH
Der BGH bestätigte die Adhäsionsentscheidung hinsichtlich des Hauptschadensbetrags. Hinsichtlich der Zinsen, Rechtsanwaltskosten und der weiteren Schadensposition hob der BGH die Entscheidung des Landgerichts jedoch auf. Der BGH begründete dies damit, dass die Urteilsgründe des Landgerichts keine ausreichenden Feststellungen zu diesen Punkten enthielten. Insbesondere fehlten Ausführungen zur Schadenskausalität und -höhe. Auch die Berechnung der Zinsen sei nicht nachvollziehbar dargelegt worden. Da die Mängel der Adhäsionsentscheidung nicht durch den BGH behoben werden konnten, sah der BGH von einer Zurückverweisung an das Landgericht ab und entschied insoweit selbst, von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag abzusehen.
Auswirkungen
Die Entscheidung des BGH unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Begründung von Adhäsionsentscheidungen. Landgerichte müssen sicherstellen, dass die Urteilsgründe alle notwendigen Feststellungen zur Schadenskausalität, -höhe und -berechnung enthalten, um eine Überprüfung durch das Revisionsgericht zu ermöglichen. Andernfalls riskieren sie eine Aufhebung der Adhäsionsentscheidung.
Schlussfolgerung
Der BGH hat mit seiner Entscheidung die Anforderungen an die Begründung von Adhäsionsentscheidungen klargestellt. Die Entscheidung dient als wichtiger Orientierungspunkt für zukünftige Fälle und trägt zur Rechtssicherheit im Bereich der Adhäsionsklage bei.
Quelle:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 28. November 2024 - 1 StR 384/24 (abrufbar über die Website des Bundesgerichtshofs oder juristische Datenbanken)