Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 26. November 2024 (1 StR 381/24) eine Entscheidung des Landgerichts Augsburg vom 7. Mai 2024 zu einem Fall von versuchtem erpresserischen Menschenraub und unerlaubtem Waffenbesitz modifiziert. Dieser Artikel beleuchtet die wesentlichen Aspekte des Falls und die Begründung des BGH.
Das Landgericht Augsburg hatte den Angeklagten wegen unerlaubten Waffenbesitzes und versuchten erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit Körperverletzung verurteilt. Der Angeklagte legte Revision gegen dieses Urteil ein.
Der Fall wirft mehrere rechtliche Fragen auf, darunter die Einstufung der vom Angeklagten besessenen Waffe und die Frage nach dem Schwerpunkt des Unrechtsgehalts im Kontext des Waffendelikts und des versuchten erpresserischen Menschenraubs. Weiterhin stellte sich die Frage, ob eine Verurteilung wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in Betracht kommt.
Der BGH stellte das Verfahren in Bezug auf das Waffendelikt auf Antrag des Generalbundesanwalts ein. Es blieb offen, ob die Waffe aufgrund ihrer eingeschränkten Funktionsfähigkeit als Halbautomatik einzustufen ist. Unabhängig davon sah der BGH den Schwerpunkt des Unrechtsgehalts im Einsatz der Waffe beim Entführungsversuch. Die Verurteilung wegen versuchten erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit Körperverletzung blieb bestehen, die Strafe wurde jedoch angepasst. Die Frage nach einer möglichen Verurteilung wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung wurde vom BGH nicht als revisionsrelevant angesehen.
Die Entscheidung des BGH verdeutlicht die Bedeutung der genauen Prüfung der Umstände im Zusammenhang mit Waffendelikten, insbesondere hinsichtlich der technischen Eigenschaften der Waffe. Sie zeigt auch, wie der Schwerpunkt des Unrechtsgehalts bei der Beurteilung von Tateinheitstatbeständen berücksichtigt wird.
Der BGH hat mit seiner Entscheidung die Verurteilung des Angeklagten wegen versuchten erpresserischen Menschenraubs bestätigt, jedoch das Verfahren hinsichtlich des Waffendelikts eingestellt. Die Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Abwägung aller relevanten Faktoren in Fällen, die sowohl Waffenbesitz als auch Gewaltdelikte betreffen. Die Begründung des BGH bietet wichtige Hinweise für die zukünftige Rechtsprechung in ähnlichen Fällen.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26. November 2024 - 1 StR 381/24 (abrufbar über die Entscheidungsdatenbank des Bundesgerichtshofs).