Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 6. November 2024 in einem Revisionsverfahren (Az. 5 StR 276/24) eine Entscheidung zu einem Fall von schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern und Herstellung kinderpornografischer Schriften getroffen. Die Entscheidung verdeutlicht die Komplexität der Rechtsanwendung bei der Verfolgung von Sexualstraftaten gegen Kinder, insbesondere im Hinblick auf die stetige Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens.
Das Landgericht Kiel hatte den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in einer Vielzahl von Fällen, Herstellung kinderpornografischer Schriften sowie Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Inhalte verurteilt. Die Taten ereigneten sich über einen längeren Zeitraum und betrafen mehrere Kinder aus dem Verwandtschafts- und Bekanntenkreis des Angeklagten. Der Angeklagte dokumentierte einige der Missbrauchshandlungen durch Foto- und Videoaufnahmen.
Im Revisionsverfahren vor dem BGH stellte sich unter anderem die Frage der korrekten Anwendung des geänderten Strafrahmens des § 184b StGB in Bezug auf die Verbreitung und den Besitz kinderpornografischer Inhalte. Zudem war die Übereinstimmung des Schuldspruchs mit der zum Tatzeitpunkt geltenden Fassung des § 184b StGB zu prüfen.
Der BGH hob das Urteil des Landgerichts Kiel teilweise auf und verwies die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück. Der BGH bestätigte die Feststellungen des Landgerichts zu den Missbrauchshandlungen, passte jedoch den Schuldspruch in einigen Fällen an die zum Tatzeitpunkt geltende Gesetzesfassung an. Insbesondere wurde der Begriff "Schriften" in "Inhalte" geändert, um der aktuellen Gesetzeslage zu entsprechen. Hinsichtlich der Einzelstrafen in den Fällen der Verbreitung und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte hob der BGH das Urteil auf, da die Strafkammer des Landgerichts den alten Strafrahmen angewendet hatte, obwohl zwischenzeitlich eine mildere Fassung des § 184b StGB in Kraft getreten war. Der BGH stellte fest, dass die neue Fassung im konkreten Fall als milderes Gesetz anzuwenden sei und eine erneute Strafzumessung durch das Landgericht erforderlich mache.
Die Entscheidung des BGH verdeutlicht die Bedeutung der präzisen Anwendung der jeweils geltenden Gesetzesfassung bei der Verfolgung von Sexualstraftaten gegen Kinder. Sie unterstreicht zudem die Notwendigkeit, im Revisionsverfahren die aktuellen gesetzlichen Entwicklungen zu berücksichtigen, um eine gerechte Strafzumessung zu gewährleisten.
Der Fall zeigt die Herausforderungen bei der juristischen Aufarbeitung von Sexualstraftaten gegen Kinder, insbesondere im Hinblick auf die dynamische Entwicklung des rechtlichen Rahmens. Die Entscheidung des BGH trägt zur Klärung offener Rechtsfragen bei und unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung der anwendbaren Gesetzesfassungen in jedem einzelnen Fall.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 06. November 2024 – 5 StR 276/24 (Quelle: Deutsches Rechtmuseum)