Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 14. Januar 2025 eine wichtige Entscheidung zum sektoralen Produktivitätsfaktor in der Gasversorgung getroffen (Az.: EnVZ 8/23). Der Beschluss bestätigt die Festlegung des Faktors durch die Bundesnetzagentur und weist die Beschwerde eines Netzbetreibers zurück. Dieser Fall verdeutlicht die Komplexität der Regulierung im Energiebereich und die Bedeutung der Rechtsprechung für die einheitliche Anwendung der gesetzlichen Vorgaben.
Die Bundesnetzagentur hatte den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor für Gasnetzbetreiber für die dritte Regulierungsperiode auf 0,49 % festgelegt. Ein betroffener Netzbetreiber focht diese Festlegung an, das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Beschwerde jedoch zurück und ließ die Rechtsbeschwerde nicht zu. Daraufhin reichte der Netzbetreiber eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH ein.
Kern der rechtlichen Auseinandersetzung war die Frage, ob die vom Beschwerdegericht angewandten Maßstäbe zur Ermittlung des Produktivitätsfaktors korrekt waren. Der Netzbetreiber argumentierte, dass die normativen Anforderungen des § 9 Abs. 3 Satz 1 ARegV und die daraus abzuleitenden Maßstäbe nicht ausreichend geklärt seien und eine weitere wissenschaftliche Aufklärung erforderlich sei, insbesondere hinsichtlich der Datengrundlage, der Deflationierung und der Berechnung des Malmquist-Index.
Der BGH verwarf die Nichtzulassungsbeschwerde des Netzbetreibers. Die Begründung stützte sich darauf, dass die Beschwerde unzulässig sei, da sie den Anforderungen des § 87 Abs. 4 Satz 1, § 78 Abs. 4 Nr. 1 EnWG nicht genüge. Der BGH betonte, dass er die relevanten Maßstäbe für die Ermittlung des Produktivitätsfaktors bereits in früheren Entscheidungen geklärt habe, insbesondere in Bezug auf die vom Netzbetreiber beanstandeten Punkte. Das Beschwerdegericht habe sich diesen Maßstäben zu Recht angeschlossen. Nach Ansicht des BGH waren weitere Ermittlungen oder Aufklärungsmaßnahmen nicht erforderlich. Die Nichtzulassungsbeschwerde stelle lediglich die Richtigkeit der bisherigen Rechtsprechung in Frage, ohne eine klärungsbedürftige Rechtsfrage aufzuzeigen.
Die Entscheidung des BGH stärkt die Rechtsprechung zur Ermittlung des sektoralen Produktivitätsfaktors in der Gasversorgung. Sie bekräftigt die bestehenden Maßstäbe und bietet den Netzbetreibern sowie der Regulierungsbehörde Rechtssicherheit. Die Entscheidung unterstreicht auch die Bedeutung einer präzisen Begründung von Nichtzulassungsbeschwerden.
Der BGH hat mit seiner Entscheidung die bestehende Rechtsprechung zur Regulierung der Gasversorgung bestätigt und die Beschwerde eines Netzbetreibers zurückgewiesen. Die Entscheidung dürfte die weitere Entwicklung der Regulierung in diesem Bereich beeinflussen und zur Klärung offener Fragen beitragen. Es bleibt abzuwarten, ob weitere Rechtsstreitigkeiten zu dieser Thematik folgen werden.
Quelle: Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14. Januar 2025, Az.: EnVZ 8/23 (abgerufen vom Rechtsprechungsportal des Bundesgerichtshofs)