Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 3. Dezember 2024 (Az. 4 StR 387/24) eine wichtige Entscheidung zum Handeltreiben mit Cannabis nach dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) getroffen. Die Entscheidung verdeutlicht die Auswirkungen des neuen Gesetzes auf laufende Verfahren und die notwendige Anpassung der Schuldsprüche und Strafzumessung.
Das Landgericht Dortmund hatte den Angeklagten wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte Revision ein.
Die zentrale Rechtsfrage war, wie sich das am 1. April 2024 in Kraft getretene Konsumcannabisgesetz auf die bereits vor diesem Datum begangenen Taten auswirkt. Insbesondere stellte sich die Frage, ob die strengeren Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) oder die milderen Regelungen des KCanG anzuwenden sind.
Der BGH hob den Schuldspruch des Landgerichts teilweise auf und änderte ihn dahingehend, dass der Angeklagte des Handeltreibens mit Cannabis in drei Fällen schuldig ist. Die Bezeichnung "in nicht geringer Menge" entfiel aufgrund der neuen Gesetzeslage. Der Strafausspruch wurde aufgehoben und die Sache zur Neuverhandlung an das Landgericht zurückverwiesen.
Der BGH begründete seine Entscheidung damit, dass das KCanG für den vorliegenden Fall günstiger ist als das BtMG. Gemäß § 2 Abs. 3 StGB, § 354a StPO muss das Gericht das mildere Gesetz anwenden. Der BGH stellte klar, dass die Tathandlungen des Angeklagten nun unter den Tatbestand des § 34 KCanG fallen. Die Aufhebung des Strafausspruchs erfolgte, da der BGH nicht ausschließen konnte, dass das Landgericht bei Anwendung des milderen Strafrahmens des KCanG zu einer geringeren Strafe gelangt wäre.
Die Entscheidung des BGH hat weitreichende Auswirkungen auf die Rechtsprechung im Bereich des Cannabis-Handeltreibens. Sie verdeutlicht, dass die Gerichte bei allen Verfahren, die nach dem 1. April 2024 anhängig sind, das KCanG anzuwenden haben, sofern dies für den Angeklagten günstiger ist. Dies führt in vielen Fällen zu einer Änderung des Schuldspruchs und einer möglichen Strafmilderung.
Der Beschluss des BGH liefert eine wichtige Klarstellung zur Anwendung des KCanG in der Praxis. Er unterstreicht die Bedeutung der Rückwirkung günstigerer Strafgesetze und stellt sicher, dass Angeklagte von den neuen Regelungen profitieren können. Die Entscheidung dürfte zu einer Vielzahl von Neuverhandlungen und Anpassungen von Strafen in vergleichbaren Fällen führen.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 03.12.2024 - 4 StR 387/24 (abgerufen vom Deutschen Law Ministerium)