Einführung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 4. Dezember 2024 in einem Beschluss (Az. 6 StR 452/24) eine wichtige Entscheidung zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln getroffen, die die Auswirkungen des neuen Cannabisgesetzes (KCanG) verdeutlicht. Dieser Artikel analysiert die Entscheidung und ihre Bedeutung für die deutsche Rechtsprechung.
Der Angeklagte wurde vom Landgericht Verden wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen verurteilt. Die Taten umfassten den Verkauf von Kokain, Amphetamin und Marihuana in erheblichen Mengen über einen Zeitraum von März 2020 bis Januar 2021. Der Angeklagte hatte die Taten gestanden und teilweise Aufklärungshilfe geleistet.
Die zentrale Rechtsfrage in diesem Fall war die Anwendung des am 1. April 2024 in Kraft getretenen Cannabisgesetzes (KCanG) auf die Taten des Angeklagten, die teilweise vor dessen Inkrafttreten begangen wurden. Das KCanG regelt den Umgang mit Konsumcannabis abschließend und stellt somit ein milderes Gesetz im Vergleich zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) dar. Weiterhin war zu prüfen, ob die vom Landgericht ausgesprochene Strafe dem neuen Rechtsrahmen entspricht und ob der Strafmilderungsgrund des § 31 BtMG ausreichend berücksichtigt wurde.
Der BGH änderte den Schuldspruch des Landgerichts teilweise ab. Für die Taten, die den Umgang mit Marihuana betrafen, wurde der Angeklagte nicht mehr nach dem BtMG, sondern nach dem milderen KCanG verurteilt. Der BGH hob den Strafausspruch des Landgerichts auf und verwies die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück. Begründet wurde dies damit, dass das Landgericht bei Anwendung des KCanG möglicherweise zu einer milderen Strafe gelangt wäre. Außerdem rügte der BGH, dass das Landgericht sich nicht ausreichend mit dem Strafmilderungsgrund des § 31 BtMG auseinandergesetzt hatte.
Zusätzlich ergänzte der BGH die Einziehungsentscheidung um die Anordnung gesamtschuldnerischer Haftung, da der Angeklagte im Fall des Amphetaminverkaufs den Gewinn mit einem Fahrer geteilt hatte.
Die Entscheidung des BGH verdeutlicht die unmittelbare Anwendung des KCanG auf laufende Verfahren und die Notwendigkeit, die Strafzumessung an den neuen Rechtsrahmen anzupassen. Sie unterstreicht auch die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung von Strafmilderungsgründen im Betäubungsmittelstrafrecht.
Der Beschluss des BGH liefert wichtige Hinweise für die Anwendung des KCanG in der Praxis und verdeutlicht die Relevanz des neuen Gesetzes für die Strafzumessung. Es bleibt abzuwarten, wie die neue Strafkammer des Landgerichts die Vorgaben des BGH im Rahmen der Neuverhandlung umsetzen wird.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 04.12.2024 - 6 StR 452/24 (abrufbar über die Entscheidungsdatenbank des Bundesgerichtshofs).