Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 28. Januar 2025 eine Entscheidung (Az. 4 StR 284/24) in einem Fall von Diebstahl mit Waffen, Besitz verbotener Gegenstände und weiteren Delikten getroffen. Die Entscheidung klärt Fragen zur Anwendung des Waffengesetzes und der Abgrenzung zwischen Besitz und Führen von Waffen.
Hintergrund des Falls: Das Landgericht Lübeck hatte den Angeklagten wegen verschiedener Delikte, darunter schwerer Wohnungseinbruchdiebstahl, Diebstahl mit Waffen, Computerbetrug, Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, verurteilt. Die Revision des Angeklagten vor dem BGH richtete sich gegen Teile dieses Urteils.
Rechtliche Probleme: Der Fall warf mehrere Rechtsfragen auf, darunter:
Entscheidung und Begründung: Der BGH hob das Urteil des Landgerichts teilweise auf und stellte das Verfahren bezüglich eines der Diebstahlsvorwürfe ein, da die Feststellungen des Landgerichts zur Enteignungsabsicht des Angeklagten unzureichend waren. Im Hinblick auf einen weiteren Anklagepunkt änderte der BGH den Schuldspruch. Statt "Besitz eines verbotenen Gegenstandes" wurde der Angeklagte des "Führens eines verbotenen Gegenstandes" schuldig gesprochen, da er die tatsächliche Gewalt über den Gegenstand außerhalb seiner Wohnung ausübte. In einem weiteren Anklagepunkt wurde die Formulierung "unerlaubter Besitz" im Schuldspruch entsprechend der aktuellen Rechtsprechung des BGH korrigiert. Die Revision des Angeklagten hatte im Übrigen keinen Erfolg.
Auswirkungen: Die Entscheidung des BGH verdeutlicht die Bedeutung der genauen Abgrenzung zwischen "Besitz" und "Führen" von Waffen und verbotenen Gegenständen im Sinne des Waffengesetzes. Sie unterstreicht zudem die Notwendigkeit präziser Feststellungen zur Enteignungsabsicht beim Diebstahl. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Praxis der Strafverfolgung und -rechtsprechung in ähnlichen Fällen.
Schlussfolgerung: Der BGH präzisierte mit seiner Entscheidung die Anwendung des Waffengesetzes und des Diebstahlstatbestandes. Die Entscheidung dient der Rechtsklarheit und -sicherheit und dürfte die zukünftige Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen beeinflussen.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 28. Januar 2025 - 4 StR 284/24 (ECLI:ECLI:DE:BGH:2025:280125B4STR284.24.0)