Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 4. Dezember 2024 (Az. 2 StR 276/24) ein Urteil des Landgerichts Hanau aufgehoben, das den Angeklagten wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln verurteilt hatte. Die Entscheidung ist insbesondere im Hinblick auf das am 1. April 2024 in Kraft getretene Konsumcannabisgesetz (KCanG) relevant.
Der Angeklagte wurde im März 2022 bei einer Verkehrskontrolle mit Marihuana und Haschisch sowie zwei Messern aufgegriffen. Das Landgericht Hanau stellte fest, dass die Drogen sowohl für den Eigenkonsum als auch für den Handeltreiben bestimmt waren. Es verurteilte den Angeklagten unter Anwendung des Zweifelssatzes, ohne jedoch konkrete Feststellungen zur Aufteilung der Drogenmenge auf Eigenkonsum und Handeltreiben zu treffen. Die Gesamtmenge des sichergestellten Cannabis betrug 173,32 Gramm mit einem Wirkstoffgehalt von 27,71 Gramm THC.
Die zentrale Frage war, ob die Verurteilung des Angeklagten unter Berücksichtigung des neuen Konsumcannabisgesetzes Bestand haben konnte, obwohl das Landgericht keine Feststellungen zur genauen Menge des für den Eigenkonsum bzw. Handeltreiben bestimmten Cannabis getroffen hatte.
Der BGH hob das Urteil des Landgerichts auf und verwies die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer. Der BGH begründete seine Entscheidung damit, dass die Beweiswürdigung des Landgerichts lückenhaft sei. Für eine korrekte Anwendung des Betäubungsmittelgesetzes und des Konsumcannabisgesetzes seien konkrete Feststellungen zur Aufteilung der sichergestellten Cannabismenge auf Eigenkonsum und Handeltreiben unerlässlich. Da das Landgericht diese Feststellungen nicht getroffen hatte, konnte der BGH auch keine Änderung des Schuldspruchs nach § 354 Abs. 1 StPO vornehmen. Der Angeklagte sei durch den Beweiswürdigungsfehler beschwert, da eine günstigere Rechtsfolge in Betracht käme, wenn die Eigenverbrauchsmenge größer gewesen wäre als bisher angenommen.
Die Entscheidung des BGH verdeutlicht die Bedeutung genauer Feststellungen zur Mengenaufteilung bei Drogendelikten, insbesondere im Kontext des neuen Konsumcannabisgesetzes. Sie unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Beweiswürdigung durch die Tatsachengerichte, um eine rechtsfehlerfreie Anwendung der relevanten Gesetze zu gewährleisten.
Der BGH hat mit seiner Entscheidung die Bedeutung präziser Feststellungen bei Drogendelikten unterstrichen. Die Neuverhandlung des Falls wird zeigen, wie das Landgericht die Vorgaben des BGH umsetzt und welche Auswirkungen das Konsumcannabisgesetz im konkreten Fall hat.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 04.12.2024, Az. 2 StR 276/24 (abgerufen von der Website des Bundesgerichtshofs)