Einführung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Dezember 2024 in einem Beschluss (5 StR 591/24) eine Entscheidung des Landgerichts Berlin I vom 13. Juni 2024 zu einem Fall von sexuellem Missbrauch und Kinderpornographie teilweise geändert. Die Entscheidung befasst sich mit komplexen Fragen der Verjährung und der Anwendung von Gesetzesänderungen.
Hintergrund des Falls: Das Landgericht Berlin I hatte den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit Herstellen kinderpornographischer Schriften, sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit Herstellen kinderpornographischer Schriften in sieben Fällen, sexuellen Missbrauchs eines Kindes in drei Fällen, Herstellens kinderpornographischer Schriften in fünf Fällen und Sichverschaffens kinderpornographischer Schriften verurteilt. Die Revision des Angeklagten gegen dieses Urteil wurde vom BGH teilweise stattgegeben.
Rechtliche Fragen: Zentrale rechtliche Fragen des Falls betrafen die Verjährung von Taten der Herstellung kinderpornographischer Schriften im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch, die Anwendung des Besitztatbestandes nach § 184b Abs. 3 StGB bei Verjährung der Herstellungstaten und die Berücksichtigung von Gesetzesänderungen im Strafrahmen des § 184b StGB.
Entscheidung und Begründung: Der BGH änderte den Schuldspruch des Landgerichts teilweise ab. In einigen Fällen, in denen die Herstellung kinderpornografischer Schriften verjährt war, wurde der Angeklagte stattdessen wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften verurteilt. Der BGH begründete dies damit, dass der Besitztatbestand wieder auflebt, wenn die Herstellungstaten verjährt sind. Weiterhin wurde der Schuldspruch an die geänderten gesetzlichen Überschriften des § 184b StGB angepasst. Im Strafausspruch wurde die Strafe für eine Tat aufgrund einer Gesetzesänderung herabgesetzt. Der BGH stellte dabei fest, dass die Neufassung des § 184b StGB das mildere Gesetz darstellt und im Revisionsverfahren berücksichtigt werden muss.
Auswirkungen: Die Entscheidung des BGH verdeutlicht die Bedeutung der Verjährungsregelungen im Strafrecht und die Auswirkungen von Gesetzesänderungen auf laufende Verfahren. Sie zeigt auch die komplexe Wechselwirkung zwischen den Tatbeständen des sexuellen Missbrauchs und der Kinderpornographie.
Schlussfolgerung: Der Beschluss des BGH liefert wichtige Klarstellungen zur Anwendung des § 184b StGB und zur Berücksichtigung von Gesetzesänderungen im Strafverfahren. Die Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung der Verjährungsfristen und der jeweils geltenden Gesetzesfassung in Fällen von sexuellem Missbrauch und Kinderpornographie.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 03.12.2024 - 5 StR 591/24