Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 27. November 2024 (Az. 3 StR 441/24) die Revisionen zweier Angeklagter in einem Betäubungsmittelverfahren teilweise als begründet angesehen. Die Entscheidung verdeutlicht die Anwendung von Vorschriften zur Anrechnung von Leistungen im Rahmen von Bewährungsauflagen und präzisiert die Urteilsformulierung im Zusammenhang mit Cannabisdelikten.
Das Landgericht Kleve hatte die Angeklagten F. und J. wegen Beihilfe bzw. Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt. In die Strafe des Angeklagten J. wurden vorherige Verurteilungen des Amtsgerichts Geldern einbezogen. Gegen dieses Urteil legten beide Angeklagte Revision ein.
Die Revision des Angeklagten J. warf die Frage auf, ob die von ihm im Rahmen einer früheren Bewährungsauflage geleisteten Zahlungen anzurechnen sind. Weiterhin stellte sich die Frage der korrekten Bezeichnung der Cannabisdelikte im Tenor des Urteils, insbesondere hinsichtlich der "nicht geringen Menge" und des Zusatzes "verboten". Schließlich war zu klären, ob die vom Amtsgericht Geldern verhängte "Freiheitsstrafe" oder die Einzelstrafen in die neue Gesamtstrafe einzubeziehen waren.
Der BGH gab der Revision des Angeklagten J. teilweise statt. Er entschied, dass die im Rahmen der Bewährungsauflage gezahlten 450 € gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2, § 56f Abs. 3 StGB anzurechnen sind. Da das Landgericht dies versäumt hatte, holte der BGH die Anrechnung nach und rechnete neun Tage Freiheitsstrafe an. Weiterhin korrigierte der BGH die Urteilsformel, indem er die Bezeichnung "nicht geringe Menge" bei den Cannabisdelikten entfernte, da es sich hierbei um ein Regelbeispiel und nicht um eine Qualifikation handelt. Der Zusatz "verboten" wurde ebenfalls als entbehrlich angesehen. Schließlich berichtigte der BGH die Urteilsformel dahingehend, dass die Einzelstrafen des Amtsgerichts Geldern und nicht die Gesamtstrafe einzubeziehen sind.
Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung der korrekten Anrechnung von Leistungen im Rahmen von Bewährungsauflagen und präzisiert die Anforderungen an die Urteilsformulierung bei Cannabisdelikten. Sie unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung der einschlägigen Vorschriften durch die Gerichte.
Der Beschluss des BGH liefert wichtige Klarstellungen zu Detailfragen im Betäubungsmittelstrafrecht. Die Entscheidung stärkt die Rechte der Angeklagten und trägt zur Rechtssicherheit bei. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung in diesem Bereich weiterentwickelt.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27. November 2024, Az. 3 StR 441/24 (abrufbar über die Website des Bundesgerichtshofs)