Einführung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Disziplinarverfahren gegen einen ehemaligen Notar eingestellt, nachdem dieser aus dem Amt entlassen wurde. Dieser Fall wirft wichtige Fragen zur Kostenverteilung in Disziplinarverfahren auf und verdeutlicht die Konsequenzen schwerwiegender Amtspflichtverletzungen.
Hintergrund des Falls: Das Disziplinarverfahren gegen den Beklagten, einen ehemaligen Notar, wurde vom Kläger, vermutlich der zuständigen Aufsichtsbehörde, eingeleitet. Dem Beklagten wurden diverse Amtspflichtverletzungen vorgeworfen, darunter Verstöße gegen die Neutralitätspflicht, die Pflicht zur Ablehnung unrechtmäßiger Amtshandlungen und die notarielle Beratungs- und Belehrungspflicht. Das Kammergericht hatte zuvor bereits ein Urteil gefällt. Bevor der BGH endgültig entscheiden konnte, wurde der Beklagte auf eigenen Antrag aus dem Amt entlassen. Infolgedessen erklärte der Kläger das Verfahren für erledigt.
Rechtliche Fragen: Zentral war die Frage der Kostenverteilung nach der Erledigung des Verfahrens. Gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 BNotO, §§ 3, 77 Abs. 1 BDG, § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO entscheidet das Gericht nach billigem Ermessen über die Kosten. Dabei sind der bisherige Sach- und Streitstand sowie die Erfolgsaussichten der Klage zu berücksichtigen.
Entscheidung und Begründung: Der BGH entschied, das Verfahren einzustellen und dem Beklagten die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen aufzuerlegen. Die Begründung stützt sich auf zwei Hauptargumente: Erstens hätte die Klage gegen den Beklagten voraussichtlich Erfolg gehabt, da die vorgeworfenen Amtspflichtverletzungen schwerwiegend waren und das Vertrauen in die Rechtmäßigkeit seiner Amtsführung erschüttert hatten. Zweitens hat der Beklagte die Erledigung des Verfahrens selbst herbeigeführt, indem er die Entlassung aus dem Amt beantragte, um einem wahrscheinlichen Unterliegen im Verfahren zuvorkommen.
Auswirkungen: Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung notarieller Pflichten und die Konsequenzen von Verstößen. Sie verdeutlicht auch, dass die Kostenentscheidung nach billigem Ermessen erfolgen kann und die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden. Die Herbeiführung der Erledigung durch den Beklagten wurde als entscheidender Faktor für die Kostenverteilung gewertet.
Schlussfolgerung: Der Fall verdeutlicht die Wichtigkeit der notariellen Integrität und die Konsequenzen von Amtspflichtverletzungen. Die Entscheidung des BGH liefert wertvolle Hinweise zur Kostenverteilung in Disziplinarverfahren, insbesondere wenn das Verfahren durch den Beklagten selbst erledigt wird. Zukünftige Fälle werden zeigen, wie diese Grundsätze weiter angewendet werden.
Quellen: