Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 15. Oktober 2024 die Revisionen zweier Angeklagter im Fall von schwerem Bandendiebstahl und Computerbetrug verworfen. Das Urteil des Landgerichts Aurich vom 19. Oktober 2023, welches die Angeklagten zu Gesamtfreiheitsstrafen von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt hatte, ist damit rechtskräftig.
Das Landgericht Aurich verurteilte die Angeklagten wegen schweren Bandendiebstahls in neun Fällen, davon in fünf Fällen in Tateinheit mit gewerbs- und bandenmäßigem Computerbetrug. Das Urteil umfasste neben den Freiheitsstrafen auch Adhäsions- und Einziehungsentscheidungen.
Die Angeklagten legten Revision gegen das Urteil des Landgerichts ein und rügten die Verletzung materiellen Rechts. Ein zentraler Punkt der Revision betraf den Adhäsionsausspruch, insbesondere die Frage der ordnungsgemäßen Zustellung der Anträge der Adhäsionskläger an die Angeklagten.
Der 3. Strafsenat des BGH verwarf die Revisionen der Angeklagten als unbegründet. Obwohl die Zustellung der Adhäsionsanträge zunächst formell fehlerhaft war, da eine Zustellungsurkunde fehlte, sah der BGH den Mangel als geheilt an. Gemäß § 37 Abs. 1 StPO, § 189 ZPO wurde der Fehler durch die nachgewiesene Kenntnisnahme der Verteidiger der Angeklagten von den Anträgen in der Hauptverhandlung und deren anschließendes Anerkenntnis der Ansprüche im Namen ihrer Mandanten behoben.
Der BGH bestätigte den Adhäsionsausspruch des Landgerichts und wies die Angeklagten an, die Kosten ihres Rechtsmittels sowie die Kosten des Adhäsionsverfahrens zu tragen.
Die Entscheidung des BGH bekräftigt die Bedeutung der ordnungsgemäßen Zustellung im Adhäsionsverfahren. Gleichzeitig verdeutlicht sie aber auch die Möglichkeit der Heilung von Zustellungsmängeln, wenn die Verteidigung nachweislich Kenntnis vom Inhalt der Anträge erlangt hat und diese im Namen des Mandanten anerkennt. Dies trägt zur Verfahrensökonomie bei und vermeidet unnötige Verzögerungen.
Mit der Verwerfung der Revisionen hat der BGH das Urteil des Landgerichts Aurich bestätigt und die Verurteilung der Angeklagten wegen schweren Bandendiebstahls und Computerbetrugs rechtskräftig gemacht. Die Entscheidung verdeutlicht die Rechtsprechung zur Heilung von Zustellungsmängeln im Adhäsionsverfahren und stärkt die Rechte der Geschädigten auf Entschädigung im Strafprozess.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15. Oktober 2024 - 3 StR 48/24