Einführung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 17. Dezember 2024 die Revision eines Angeklagten in einem Tötungsdelikt-Verfahren verworfen. Die Entscheidung bestätigt das Urteil des Landgerichts Berlin I und hat Bedeutung für die Kostenübernahme der Nebenklage durch jugendliche Täter.
Hintergrund des Falls
Das Landgericht Berlin I hatte den Angeklagten, einen Jugendlichen, wegen eines Tötungsdelikts verurteilt. Details zum Tathergang und zur Verurteilung werden im Beschluss des BGH nicht genannt. Der Angeklagte legte gegen das Urteil Revision ein und beanstandete auch die Kostenentscheidung bezüglich der Nebenklage.
Rechtliche Fragen
Im Mittelpunkt des Revisionsverfahren standen die Überprüfung des Urteils des Landgerichts auf Rechtsfehler sowie die Zulässigkeit der Kostenübernahme der Nebenklage durch den verurteilten Jugendlichen.
Entscheidung und Begründung
Der 5. Strafsenat des BGH verwarf die Revision des Angeklagten als unbegründet. Die Prüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Auch die sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung wurde zurückgewiesen. Der BGH bestätigte die Auffassung, dass einem wegen eines Tötungsdelikts verurteilten Jugendlichen die notwendigen Auslagen der Nebenklage aus erzieherischen Gründen auferlegt werden können. Dies diene dazu, dem Jugendlichen die Auswirkungen seiner Tat auf die Angehörigen des Opfers vor Augen zu führen. Der BGH verwies dabei auf seine Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2018 – 4 StR 314/18 Rn. 5 mwN).
Auswirkungen
Die Entscheidung des BGH bekräftigt die bestehende Rechtsprechung zur Kostenübernahme der Nebenklage durch jugendliche Täter in Tötungsdelikt-Verfahren. Sie unterstreicht den erzieherischen Aspekt der Kostenauferlegung und verdeutlicht die Bedeutung des Opferschutzes im Jugendstrafrecht.
Schlussfolgerung
Der BGH hat mit seinem Beschluss die Verurteilung des Jugendlichen durch das Landgericht Berlin I bestätigt und die Kostenentscheidung bezüglich der Nebenklage aufrechterhalten. Die Entscheidung stärkt die Rechte der Opfer und ihrer Angehörigen und betont den erzieherischen Aspekt im Jugendstrafrecht.
Quelle:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17. Dezember 2024 – 5 StR 674/24