Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 17. Dezember 2024 die Revision eines Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin I vom 23. Februar 2024 verworfen. Das Urteil betrifft einen Fall von Messerstecherei, der aufgrund der Beteiligung mehrerer Täter und der Frage der Notwehrlage besondere Bedeutung erlangt.
Hintergrund des Falls: Das Landgericht Berlin I hatte den Angeklagten wegen Mordes verurteilt. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, im Rahmen eines dynamischen Tatgeschehens gemeinsam mit einem Mittäter auf den Geschädigten eingestochen zu haben. Der Angeklagte hatte sich verteidigt und behauptet, erst zugestochen zu haben, nachdem der Geschädigte eine Schusswaffe gezogen hatte. Das Landgericht wertete diese Einlassung als unglaubhaft.
Rechtliche Fragen: Die zentralen rechtlichen Fragen im Revisionsverfahren betrafen die Glaubwürdigkeit der Einlassung des Angeklagten, die Beurteilung der Situation als Notwehrlage und die Feststellung der Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe.
Entscheidung und Begründung: Der BGH bestätigte das Urteil des Landgerichts. Die Revision des Angeklagten wurde als unbegründet verworfen. Der BGH folgte der Argumentation des Landgerichts, dass die Einlassung des Angeklagten unglaubhaft sei und keine Notwehrlage vorgelegen habe. Der Geschädigte habe sich lediglich gegen den Angriff des Angeklagten und seines Mittäters verteidigt. Der BGH bestätigte auch die Feststellung der Mordmerkmale. Der Angeklagte habe gehandelt, um sich für eine zurückliegende Demütigung zu rächen, was einen niedrigen Beweggrund darstelle. Obwohl das Landgericht in seiner Begründung auch die Möglichkeit einer Abwehrhandlung des Angeklagten erwähnte, sah der BGH darin keinen Widerspruch zur Annahme des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe. Der leitende Handlungsantrieb sei die Rache gewesen.
Auswirkungen: Die Entscheidung des BGH bestätigt die Rechtsprechung zur Beurteilung von Notwehrlagen und Mordmerkmalen in dynamischen Tatgeschehen. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Beweiswürdigung und die Notwendigkeit, den leitenden Handlungsantrieb des Täters zu ermitteln.
Schlussfolgerung: Der BGH hat mit seiner Entscheidung die Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes bestätigt. Die Begründung des Urteils verdeutlicht die Komplexität der rechtlichen Beurteilung von Gewalttaten, insbesondere im Zusammenhang mit der Frage der Notwehr und der Feststellung von Mordmerkmalen.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17.12.2024 - 5 StR 582/24