Einführung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 13. Januar 2025 die Erinnerung einer Klägerin gegen einen Kostenansatz nach Verwerfung ihrer Rechtsbeschwerde zurückgewiesen. Der Fall verdeutlicht die Bedeutung der Kostenregelungen im deutschen Rechtssystem und die Grenzen der Überprüfung von Kostenansätzen.
Die Klägerin hatte gegen einen Beschluss des Landgerichts Konstanz vom 14. November 2023 Rechtsbeschwerde beim BGH eingelegt. Das Landgericht hatte zuvor die Berufung der Klägerin verworfen. Der BGH verwarf die Rechtsbeschwerde der Klägerin mit Beschluss vom 24. Juli 2024 als unzulässig. Daraufhin erhob der BGH Kosten gegen die Klägerin, die mit einer Kostenrechnung vom 6. August 2024 geltend gemacht wurden. Gegen diesen Kostenansatz legte die Klägerin Erinnerung ein.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob der Kostenansatz des BGH rechtmäßig war. Die Klägerin argumentierte nicht gegen die Rechtmäßigkeit des Kostenansatzes selbst, sondern implizit gegen die Berechtigung der zugrundeliegenden Entscheidung, die Rechtsbeschwerde zu verwerfen. Der BGH musste klären, ob im Rahmen des Erinnerungsverfahrens die zugrundeliegende Entscheidung erneut überprüft werden kann.
Der BGH wies die Erinnerung der Klägerin zurück. Der Senat betonte, dass im Erinnerungsverfahren gegen den Kostenansatz ausschließlich Einwendungen gegen die Verletzung von Kostenrecht geltend gemacht werden können. Die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung, die dem Kostenansatz zugrunde liegt, kann im Erinnerungsverfahren nicht mehr überprüft werden. Da die Klägerin keine kostenrechtlichen Einwendungen vorgebracht hatte, war die Erinnerung unbegründet. Der BGH bestätigte die Rechtmäßigkeit des Kostenansatzes in Höhe von 156 € gemäß Nr. 1820 des Kostenverzeichnisses zum GKG.
Die Entscheidung des BGH bekräftigt die Grundsätze des Kostenrechts und die Abgrenzung zum materiellen Recht. Sie verdeutlicht, dass die Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Kostenansatzes im Erinnerungsverfahren beschränkt ist auf die Frage, ob die Kostenberechnung den Vorschriften des GKG entspricht. Die zugrundeliegende Entscheidung kann im Kostenrechtsstreit nicht mehr angegriffen werden.
Der Beschluss des BGH unterstreicht die Bedeutung der korrekten Anwendung des Kostenrechts. Für Rechtsuchende ist es wichtig zu verstehen, dass die Anfechtung eines Kostenansatzes nicht dazu genutzt werden kann, die zugrundeliegende Entscheidung in der Sache erneut überprüfen zu lassen. Die Entscheidung des BGH trägt zur Klarheit und Rechtssicherheit im Kostenrecht bei.
Quelle: Beschluss des BGH vom 13. Januar 2025 - IV ZB 6/24 (abrufbar unter ECLI:ECLI:DE:BGH:2025:130125BIVZB6.24.0)