Einführung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf zur Festlegung des sektoralen Produktivitätsfaktors für Gasversorgungsnetze bestätigt. Dieser Beschluss hat weitreichende Bedeutung für die Regulierung der Gasversorgung in Deutschland.
Hintergrund des Falls: Die Bundesnetzagentur hatte den sektoralen Produktivitätsfaktor für die dritte Regulierungsperiode auf 0,49 % festgelegt. Ein betroffener Netzbetreiber hatte diese Festlegung angefochten, jedoch ohne Erfolg. Sowohl das OLG Düsseldorf als auch nun der BGH haben die Beschwerde des Netzbetreibers zurückgewiesen.
Rechtliche Fragen: Im Kern des Rechtsstreits standen Fragen zur Robustheit des Stützintervalls und des verwendeten Fremdkapitalzinssatzes bei der Ermittlung des Produktivitätsfaktors nach der Törnqvist-Methode. Der Netzbetreiber argumentierte, die Schwankungsbreite des Produktivitätsfaktors innerhalb des Stützintervalls mache dieses als Ermittlungsgrundlage ungeeignet. Weiterhin stellte der Netzbetreiber die Verwendung eines jährlich aktualisierten Fremdkapitalzinssatzes im Vergleich zu einem rollierenden Mittelwert in Frage.
Entscheidung und Begründung: Der BGH wies die Nichtzulassungsbeschwerde des Netzbetreibers als unzulässig zurück. Die Begründung der Beschwerde entsprach nicht den gesetzlichen Anforderungen. Der BGH betonte, dass die aufgeworfenen Fragen keine abstrakten Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung seien, sondern lediglich die Anwendung des Rechts auf den konkreten Fall beträfen. Der BGH hatte zudem bereits in einem früheren Beschluss (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2021 - EnVR 7/20) zu den zentralen Streitpunkten Stellung genommen. Der Netzbetreiber hatte sich mit dieser bestehenden Rechtsprechung nicht ausreichend auseinandergesetzt.
Auswirkungen: Die Entscheidung des BGH stärkt die Position der Bundesnetzagentur bei der Regulierung der Gasversorgung. Sie bestätigt die Gültigkeit der Methodik zur Festlegung des Produktivitätsfaktors und schafft Rechtssicherheit für die betroffenen Netzbetreiber.
Schlussfolgerung: Der BGH hat mit seinem Beschluss einen wichtigen Beitrag zur Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gasversorgung in Deutschland geleistet. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Auseinandersetzung mit der bestehenden Rechtsprechung bei der Anfechtung von Regulierungsentscheidungen.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14. Januar 2025 - EnVZ 24/23