Einführung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 10. Januar 2025 einen Beschluss zur Zuständigkeit in einem Staatsschutzverfahren gefasst, der die Frage der Verfahrensführung vor dem Oberlandesgericht oder dem Landgericht betrifft. Dieser Beschluss hat potenzielle Auswirkungen auf die Verfahrensdauer und -führung in ähnlichen Fällen.
Hintergrund des Falls: Der Generalbundesanwalt hatte Anklage gegen mehrere Angeklagte erhoben, denen unter anderem die Bildung und Beteiligung an einer kriminellen und terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird. Das Oberlandesgericht hatte die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen, jedoch die Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Landgericht angeordnet, da es nur einen hinreichenden Tatverdacht der Beteiligung an einer kriminellen, nicht aber an einer terroristischen Vereinigung sah. Gegen diese Entscheidung legte der Generalbundesanwalt Beschwerde ein.
Rechtliche Fragen: Die zentrale Rechtsfrage betrifft die Zuständigkeit für die Hauptverhandlung: Oberlandesgericht oder Landgericht? Der BGH hatte über die vom Generalbundesanwalt beantragte Aussetzung der Vollziehung der Entscheidung des Oberlandesgerichts zu entscheiden, bis über die Beschwerde entschieden ist.
Entscheidung und Begründung: Der BGH hat die Vollziehung des Beschlusses des Oberlandesgerichts ausgesetzt, soweit das Hauptverfahren vor dem Landgericht eröffnet worden war. Begründet wurde dies damit, dass die Beschwerde des Generalbundesanwalts nicht offensichtlich unbegründet erscheint und ein besonderes Interesse am sofortigen Zuständigkeitswechsel zum Landgericht nicht ersichtlich ist. Im Gegensatz dazu sprächen gewichtige Gründe für die Beibehaltung der bisherigen Zuständigkeit beim Oberlandesgericht. Das Landgericht sei mit dem umfangreichen Verfahren noch nicht befasst und müsste sich erst einarbeiten. Das Oberlandesgericht hingegen verfüge bereits über Sachkenntnis. Sollte die Beschwerde des Generalbundesanwalts Erfolg haben, wäre die Zuständigkeit des Landgerichts nur vorübergehend gewesen. Bliebe die Beschwerde erfolglos, wäre der Mehraufwand für das bereits mit der Sache vertraute Oberlandesgericht geringer.
Auswirkungen: Der Beschluss des BGH verdeutlicht die Bedeutung der Klärung der Zuständigkeit in komplexen Staatsschutzverfahren. Die Aussetzung der Vollziehung verhindert eine möglicherweise unnötige Einarbeitung eines neuen Gerichts in ein umfangreiches Verfahren und trägt zur Verfahrensökonomie bei. Die Entscheidung kann als Präzedenzfall für ähnliche Fälle dienen.
Schlussfolgerung: Der BGH-Beschluss unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung der Zuständigkeitsfrage in Staatsschutzverfahren, um Verfahrensverzögerungen und unnötigen Aufwand zu vermeiden. Die weitere Entwicklung des Verfahrens und die Entscheidung über die Beschwerde des Generalbundesanwalts bleiben abzuwarten.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10. Januar 2025 - StB 75 - 77/24