Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 6. März 2025 (Az. VII ZR 224/23) ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden aufgehoben und die Sache zur Neuverhandlung zurückverwiesen. Der Fall betrifft eine Werklohnforderung nach Kündigung eines Bauvertrags und verdeutlicht die Bedeutung des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess.
Die Klägerin, ein Bauunternehmen, klagte gegen den Beklagten, einen Bauherren, auf Zahlung restlichen Werklohns für Rohbauarbeiten. Der Beklagte hatte den Bauvertrag gekündigt und Mängel geltend gemacht. Streitig war die Höhe der berechtigten Werklohnforderung. Das Landgericht wies die Klage ab, das OLG sprach der Klägerin einen Teilbetrag zu.
Kernpunkt des Verfahrens war die Frage, ob das OLG das qualifizierte Bestreiten des Beklagten hinsichtlich der Schlussrechnungssumme zu Unrecht aufgrund von Präklusion nicht berücksichtigt hatte. Weiterhin spielte die Kündigung des Bauvertrags durch den Beklagten und die damit verbundenen Rechtsfolgen eine Rolle.
Der BGH gab der Beschwerde des Beklagten statt. Er stellte fest, dass das OLG den Anspruch des Beklagten auf rechtliches Gehör verletzt hatte, indem es dessen Bestreiten der Schlussrechnungssumme nicht berücksichtigte. Das OLG hatte argumentiert, der Beklagte habe nach einem Sachverständigengutachten und einem gerichtlichen Beschluss mit Belehrung keine weiteren Einwendungen erhoben. Der BGH stellte klar, dass das Landgericht keine Präklusion nach § 411 Abs. 4 ZPO i.V.m. § 296 Abs. 1 ZPO ausgesprochen hatte. Daher durfte das OLG das Bestreiten des Beklagten nicht unberücksichtigt lassen. Da nicht auszuschließen war, dass das OLG bei Berücksichtigung des Bestreitens anders entschieden hätte, hob der BGH das Urteil auf und verwies die Sache zurück.
Die Entscheidung des BGH unterstreicht die Bedeutung des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess. Gerichte müssen das Vorbringen der Parteien sorgfältig prüfen und dürfen es nicht ohne triftigen Grund unberücksichtigt lassen. Die fehlerhafte Anwendung von Präklusionsvorschriften kann zur Aufhebung von Urteilen führen.
Der Fall verdeutlicht die Komplexität von Werklohnstreitigkeiten nach Kündigung eines Bauvertrags. Die Entscheidung des BGH stärkt die Rechte der Beklagten im Zivilprozess und betont die Notwendigkeit einer korrekten Anwendung der Verfahrensvorschriften. Es bleibt abzuwarten, wie das OLG im weiteren Verfahren entscheiden wird.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 06.03.2025 - VII ZR 224/23 (abgerufen vom Deutschen Rechtsprechungsportal)