BGH-Beschluss zur Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt
Einleitung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 21. Januar 2025 einen Beschluss (1 StR 456/24) in einem Fall des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gefasst. Der Beschluss verdeutlicht die Anforderungen an die Bestimmtheit der Anklage im Zusammenhang mit § 266a StGB und hat Auswirkungen auf die Verurteilung des Angeklagten.
Hintergrund des Falls
Das Landgericht Stuttgart hatte den Angeklagten wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 48 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt und die Einziehung des Wertes von Taterträgen angeordnet. Die Anklage bezog sich auf unrichtige Meldungen an die AOK Baden-Württemberg und die I. GmbH. Der Angeklagte legte Revision gegen das Urteil ein.
Rechtliche Fragen
Der zentrale rechtliche Punkt des Falles betrifft die Reichweite der Anklage im Verhältnis zum Tatbestand des § 266a StGB. Konkret ging es um die Frage, ob die Anklage die einzelnen Beitragsmonate, in denen die Beitragsvorenthaltung stattfand, genügend spezifiziert hatte. Weiterhin war relevant, ob ein in der Hauptverhandlung erteilter Hinweis des Vorsitzenden den Mangel einer nicht ausreichend bestimmten Anklage heilen kann.
Entscheidung und Begründung des BGH
Der BGH stellte fest, dass die Verurteilung in einem der 48 Fälle (Fall 28) aufzuheben ist, da dieser nicht von der ursprünglichen Anklage abgedeckt war. Die Anklage hatte die unrichtigen Meldungen für das Einzelunternehmen „S. “ nur für die Monate Januar 2019 bis März 2021 konkretisiert, nicht aber für April 2021. Gemäß der Rechtsprechung des BGH müssen bei § 266a StGB jedoch alle betroffenen Beitragsmonate im Anklagesatz aufgeführt sein. Der Hinweis des Vorsitzenden in der Hauptverhandlung konnte diesen Mangel nicht beheben. Da keine Nachtragsanklage erhoben wurde, musste das Verfahren hinsichtlich dieses Falls eingestellt werden.
Die Gesamtfreiheitsstrafe blieb jedoch unberührt, da der BGH davon ausging, dass das Landgericht auch ohne die entfallene Einzelfreiheitsstrafe von drei Monaten keine niedrigere Strafe verhängt hätte. Die Einziehungsentscheidung wurde jedoch entsprechend reduziert.
Auswirkungen
Der Beschluss des BGH unterstreicht die Bedeutung der Bestimmtheit der Anklage im Strafverfahren, insbesondere bei Delikten wie dem Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gemäß § 266a StGB. Er verdeutlicht, dass alle relevanten Beitragszeiträume in der Anklage explizit genannt werden müssen, um eine wirksame Verurteilung zu ermöglichen.
Schlussfolgerung
Der BGH-Beschluss vom 21. Januar 2025 liefert eine wichtige Klarstellung zur notwendigen Konkretisierung der Anklage im Kontext des § 266a StGB. Die Entscheidung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Praxis der Strafverfolgung und betont die Bedeutung einer präzisen Anklageformulierung, um die Rechte des Angeklagten zu wahren.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21. Januar 2025 - 1 StR 456/24