Einführung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 29. Januar 2025 einen Beschluss (2 StR 472/24) in einem Fall von schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern gefasst. Der Beschluss hebt Teile eines Urteils des Landgerichts Gera auf und verweist die Sache zur Neuverhandlung zurück. Dieser Artikel analysiert die wichtigsten Aspekte des BGH-Beschlusses und seine Bedeutung für die deutsche Rechtsprechung.
Hintergrund des Falls
Das Landgericht Gera hatte die Angeklagte wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit Herstellen kinderpornographischer Inhalte in mehreren Fällen verurteilt. Darüber hinaus wurde die Angeklagte wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind und wegen Herstellens kinderpornografischer Inhalte verurteilt. Das Landgericht verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren und drei Monaten.
Rechtliche Fragen
Die Revision der Angeklagten vor dem BGH rügte die Verletzung materiellen Rechts. Der BGH prüfte insbesondere die Verjährung der tateinheitlich verwirklichten Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht gemäß § 171 StGB sowie die Anwendbarkeit des geänderten Strafrahmens des § 184b Abs. 1 StGB.
Entscheidung und Begründung des BGH
Der BGH änderte den Schuldspruch in einigen Fällen, da die tateinheitlich verwirklichte Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht verjährt war. Weiterhin hob der BGH die Einzelstrafen in diesen Fällen sowie eine weitere Einzelstrafe auf, da das Landgericht einen veralteten Strafrahmen angewendet hatte. Die Aufhebung der Einzelstrafen führte zur Aufhebung der Gesamtstrafe. Der BGH verwies die Sache zur Neuverhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Gera zurück.
Auswirkungen
Der Beschluss des BGH verdeutlicht die Bedeutung der korrekten Anwendung von Verjährungsregeln und aktuellen Strafrahmen im Strafrecht. Die Entscheidung unterstreicht auch die Rolle des BGH als Revisionsinstanz, um Rechtsfehler der Vorinstanzen zu korrigieren und eine einheitliche Rechtsanwendung zu gewährleisten.
Schlussfolgerung
Der BGH-Beschluss im Fall 2 StR 472/24 ist ein Beispiel für die sorgfältige Prüfung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern. Die Zurückverweisung an das Landgericht ermöglicht eine erneute Bewertung des Falls unter Berücksichtigung der vom BGH festgestellten Rechtsfehler. Es bleibt abzuwarten, wie das Landgericht in der Neuverhandlung entscheiden wird.
Quelle:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 29. Januar 2025 - 2 StR 472/24