Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Beschluss vom 12. November 2024 (1 StR 417/24) ein Urteil des Landgerichts Landshut zur Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgehoben. Der Beschluss verdeutlicht die hohen Anforderungen an die Begründung einer solchen Maßnahme.
Hintergrund des Falls: Das Landgericht Landshut hatte die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB angeordnet. Dem Beschuldigten wurden verschiedene Straftaten vorgeworfen, darunter Diebstahl, Bedrohung, tätlicher Angriff auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie gefährliche und versuchte Körperverletzung. Das Landgericht stellte fest, dass der Beschuldigte aufgrund einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig sei.
Rechtliche Probleme: Der BGH hob das Urteil des Landgerichts auf, da die Begründung der Unterbringungsanordnung den rechtlichen Anforderungen nicht genügte. Die Begründung des Landgerichts enthielt unzureichende Angaben zum Krankheitsbild des Beschuldigten, zum Sachverständigengutachten und zu den konkreten Umständen der Taten. Insbesondere fehlte eine detaillierte Beschreibung des psychischen Zustands des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt und eine nachvollziehbare Darlegung der Anknüpfungstatsachen für die Diagnose der paranoiden Schizophrenie.
Entscheidung und Begründung: Der BGH betonte, dass eine Unterbringung nach § 63 StGB ein schwerwiegender Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt und daher nur unter strengen Voraussetzungen zulässig ist. Die Feststellungen des Landgerichts waren nicht ausreichend, um die Schuldunfähigkeit des Beschuldigten zweifelsfrei zu belegen und die Notwendigkeit der Unterbringung zu begründen. Der BGH rügte insbesondere die mangelnde Wiedergabe der wesentlichen Anknüpfungs- und Befundtatsachen des Sachverständigengutachtens. Darüber hinaus wurden die Ausführungen des Landgerichts zur Gefährlichkeitsprognose als unzureichend bewertet.
Auswirkungen: Der Beschluss des BGH bekräftigt die hohen Anforderungen an die Begründung von Unterbringungsanordnungen nach § 63 StGB. Er unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung der Schuldfähigkeit des Täters und einer umfassenden Gefährlichkeitsprognose, die auf konkreten Tatsachen basiert. Die Entscheidung dürfte die Praxis der Gerichte bei der Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung beeinflussen.
Schlussfolgerung: Der BGH hat mit seinem Beschluss die Bedeutung einer fundierten Begründung für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus hervorgehoben. Die Entscheidung dient dem Schutz der Rechte von Beschuldigten und stellt sicher, dass eine so einschneidende Maßnahme nur bei Vorliegen aller gesetzlichen Voraussetzungen angeordnet wird. Der Fall wird nun an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12. November 2024 - 1 StR 417/24