Einführung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Beschluss vom 11. Februar 2025 (Az. VI ZR 185/24) klargestellt, dass überhöhte Anforderungen an die Substantiierungspflicht hinsichtlich des Krankheitswerts psychischer Beeinträchtigungen einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör darstellen können. Dieser Beschluss hat potenziell weitreichende Bedeutung für Klagen, die psychische Schäden zum Gegenstand haben.
Der zugrundeliegende Fall wurde vom Landgericht (LG) Köln (Az: 19 O 76/22) und anschließend vom Oberlandesgericht (OLG) Köln (Az: 19 U 8/23) verhandelt, bevor er schließlich beim BGH landete. Die Details des Falles selbst werden im Beschluss anonymisiert behandelt. Es ging offenbar um einen Fall, in dem die Substantiierung des Krankheitswerts psychischer Beeinträchtigungen strittig war.
Kern des Rechtsstreits war die Frage, welche Anforderungen an die Darlegung und den Nachweis psychischer Beeinträchtigungen zu stellen sind. Der BGH hatte zu prüfen, ob die Vorinstanzen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt haben, indem sie die Anforderungen an die Substantiierungspflicht übermäßig hoch angesetzt haben.
Der BGH entschied, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt ist, wenn "offenkundig unrichtig überhöhte Anforderungen an die Substantiierungspflicht zum Krankheitswert psychischer Beeinträchtigungen gestellt werden". Der Beschluss betont, dass die Darlegungspflicht im Zivilprozess zwar grundsätzlich gilt, aber bei psychischen Beeinträchtigungen besondere Sensibilität geboten ist. Die Anforderungen an die Substantiierung müssen den Besonderheiten der jeweiligen Erkrankung und den Möglichkeiten des Betroffenen Rechnung tragen.
Dieser Beschluss des BGH dürfte erhebliche Auswirkungen auf die Praxis haben. Er stärkt die Position von Klägern, die psychische Schäden geltend machen, und dürfte dazu führen, dass Gerichte künftig zurückhaltender mit der Ablehnung von Klagen wegen unzureichender Substantiierung umgehen. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Abwägung zwischen der Darlegungspflicht und dem Anspruch auf rechtliches Gehör, insbesondere im Zusammenhang mit psychischen Beeinträchtigungen.
Der BGH-Beschluss vom 11. Februar 2025 liefert eine wichtige Klarstellung zur Substantiierungspflicht bei psychischen Beeinträchtigungen im Zivilprozess. Er dürfte zu einer gerechteren Behandlung von Klägern mit psychischen Schäden beitragen und die Rechtsprechung in diesem Bereich nachhaltig beeinflussen. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte diese Entscheidung in der Praxis umsetzen werden.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11. Februar 2025, Az. VI ZR 185/24 (abrufbar über die Entscheidungsdatenbank des Bundesgerichtshofs).