Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12.12.2024 einen Beschluss (1 StR 112/24) in einem Steuerhinterziehungsverfahren gefasst, der die Revision des Angeklagten teilweise als begründet ansah. Der Fall verdeutlicht die Komplexität der Gewinnermittlung im Steuerrecht und die Bedeutung einer korrekten Anklageerhebung.
Der Angeklagte betrieb ab März 2014 ein chinesisches Buffetrestaurant. Ab März 2015 übernahm seine Ehefrau, die Mitangeklagte, den Betrieb. Durch Manipulationen am Kassensystem wurden die Einnahmen nicht vollständig erfasst, was zu falschen Steuererklärungen und schließlich zur Nichtabgabe von Steuererklärungen führte. Das Landgericht Kiel verurteilte den Angeklagten wegen Steuerhinterziehung in 18 Fällen, davon zwei im Versuch.
Die Revision des Angeklagten rügte die Verletzung materiellen Rechts. Der BGH stellte fest, dass eine der vom Landgericht festgestellten Taten nicht von der Anklage erfasst war. Zudem beanstandete der BGH die Berechnung des Verkürzungsbetrags. Unklar blieb, ob der Angeklagte seinen Gewinn durch Bilanzierung oder Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittelte, was Auswirkungen auf die Berechnung der verkürzten Steuer hat. Auch die Berücksichtigung bereits gezahlter Umsatzsteuer war fehlerhaft.
Der BGH stellte das Verfahren hinsichtlich der nicht von der Anklage erfassten Tat ein. Den Schuldspruch änderte der BGH auf Steuerhinterziehung in 17 Fällen, davon zwei im Versuch. Den Rechtsfolgenausspruch hob der BGH auf und verwies die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurück. Die Aufhebung erstreckte sich auch auf die Mitangeklagte, soweit sie an den Taten beteiligt war.
Der Beschluss verdeutlicht die Notwendigkeit einer präzisen Anklageerhebung und einer genauen Berechnung des Verkürzungsbetrags in Steuerstrafverfahren. Die Unterscheidung zwischen Bilanzierung und Einnahme-Überschuss-Rechnung ist essentiell für die korrekte Ermittlung der Steuerschuld. Das Urteil unterstreicht auch die Bedeutung der Berücksichtigung bereits geleisteter Zahlungen.
Der BGH-Beschluss liefert wichtige Hinweise für die Praxis der Steuerstrafverfahren. Die korrekte Ermittlung des Verkürzungsbetrags und die Berücksichtigung aller relevanten Faktoren sind entscheidend für ein rechtmäßiges Urteil. Die Entscheidung zeigt auch, wie wichtig die Übereinstimmung zwischen Anklage und Urteil ist.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.12.2024 - 1 StR 112/24 (abrufbar über die Website des Bundesgerichtshofs oder juristische Datenbanken)