Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 11. Februar 2025 einen Beschluss (VIa ZR 334/24) zur Nichtzulassung der Revision in einem Schadensersatzprozess wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug veröffentlicht. Der Fall beleuchtet die Anforderungen an die Beschwergrenze für die Zulassung der Revision in solchen Fällen.
Der Kläger erwarb im Dezember 2017 einen Neuwagen und finanzierte diesen teilweise über einen Kredit. Später verklagte er den Hersteller wegen des Vorhandenseins unzulässiger Abschalteinrichtungen. Die Klage umfasste mehrere Anträge, darunter die Erstattung bereits geleisteter Kreditraten abzüglich einer Nutzungsentschädigung, die Freistellung von weiteren Kreditverbindlichkeiten, die Feststellung des Annahmeverzugs sowie die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten. Nach Abweisung der Klage durch das Landgericht und Zurückweisung der Berufung durch das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg (16 U 4051/21) beantragte der Kläger die Zulassung der Revision.
Zentraler Punkt des BGH-Beschlusses ist die Frage, ob die Beschwer des Klägers die für die Zulassung der Revision erforderliche Grenze von 20.000 € übersteigt (§ 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). Der BGH prüfte hierfür die einzelnen Klageanträge und deren jeweiligen Wert.
Der BGH verwarf die Beschwerde des Klägers als unzulässig. Die Begründung stützt sich auf die Berechnung der Beschwer, die den erforderlichen Wert nicht erreicht. Der BGH stellte fest, dass der Wert der Klageanträge, unter Berücksichtigung der vom Kläger selbst berechneten Nutzungsentschädigung und der bereits erfolgten Fahrzeugnutzung, unter der Grenze von 20.000 € liegt. Auch die geltend gemachten vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten änderten daran nichts. Der BGH betonte, dass es dem Kläger oblag, im Rahmen der Beschwerdebegründung darzulegen, dass die Beschwergrenze trotz der Nutzungsentschädigung erreicht wird.
Der Beschluss verdeutlicht die Bedeutung der präzisen Berechnung der Beschwer in Revisionsfällen und die Notwendigkeit, die Auswirkungen von Nutzungsentschädigungen und bereits erfolgter Fahrzeugnutzung zu berücksichtigen. Dies ist insbesondere in Fällen von Schadensersatzklagen im Zusammenhang mit Abschalteinrichtungen relevant.
Der BGH-Beschluss unterstreicht die strengen Anforderungen an die Zulassung der Revision in Zivilsachen. Die Nichtzulassung im vorliegenden Fall verdeutlicht die Bedeutung der korrekten Berechnung der Beschwergrenze, insbesondere unter Berücksichtigung von Faktoren wie Nutzungsentschädigung und bereits erfolgter Fahrzeugnutzung. Der Fall liefert einen wichtigen Beitrag zur Rechtsprechung im Bereich der Schadensersatzklagen im Zusammenhang mit Abschalteinrichtungen.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11. Februar 2025 - VIa ZR 334/24 (Quelle: Deutsches Rechtssystem)