Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 30. Januar 2025 einen Beschluss (Az. III ZR 407/23) zur Zulässigkeit einer Preisanpassungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Streamingdienstanbieters gefasst. Die Entscheidung bestätigt die Rechtsprechung zu Preisanpassungsklauseln und unterstreicht den Verbraucherschutz in diesem Bereich.
Ein qualifizierter Verbraucherverband (§ 18 Abs. 1 Satz 2, § 4 UKlaG) klagte gegen einen Anbieter von Streamingdiensten, der in seinen AGB eine Klausel zur Preisanpassung enthielt. Diese Klausel erlaubte dem Anbieter, die Preise "von Zeit zu Zeit" nach billigem Ermessen zu ändern, um Kostenschwankungen auszugleichen. Die Klausel sah ein Kündigungsrecht für die Verbraucher vor Wirksamwerden der Preisänderung vor. Sowohl das Landgericht als auch das Kammergericht gaben der Klage statt und erklärten die Klausel für unwirksam. Das Kammergericht ließ die Revision nicht zu, wogegen der Anbieter Beschwerde einlegte.
Zentrale Frage war die Zulässigkeit der Preisanpassungsklausel im Hinblick auf § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Das Kammergericht hatte die Klausel als unangemessene Benachteiligung der Verbraucher angesehen. Streitig war zudem die Höhe der Rechtsmittelbeschwer und damit die Zulässigkeit der Beschwerde.
Der BGH verwarf die Beschwerde des Anbieters als unzulässig. Die erforderliche Mindestbeschwer von 20.000 € gemäß § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO sei nicht erreicht. Der BGH bestätigte seine ständige Rechtsprechung, wonach sich die Beschwer in solchen Fällen regelmäßig nach dem Interesse der Allgemeinheit am Unterbleiben der Klausel richte und in der Regel mit 2.500 € anzusetzen sei. Die wirtschaftliche Bedeutung der Klausel für den Anbieter und die Branche sei nicht ausschlaggebend. Der BGH betonte, dass die Rechtslage zu Preisanpassungsklauseln bereits geklärt sei und die streitgegenständliche Klausel sich nicht wesentlich von bereits entschiedenen Fällen unterscheide.
Der Beschluss bekräftigt die bestehende Rechtsprechung zu Preisanpassungsklauseln und bietet Verbrauchern weiterhin Schutz vor unangemessenen Preiserhöhungen. Anbieter von Streamingdiensten und ähnlichen Leistungen müssen ihre AGB entsprechend gestalten, um den Vorgaben des BGH zu entsprechen.
Die Entscheidung des BGH verdeutlicht die Bedeutung des Verbraucherschutzes im Bereich der AGB. Preisanpassungsklauseln müssen fair und transparent gestaltet sein und dürfen die Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen. Es bleibt abzuwarten, wie Anbieter auf diese Entscheidung reagieren und ihre AGB anpassen werden.
BGH, Beschluss vom 30. Januar 2025 - Az. III ZR 407/23 (Quelle: Deutsches Rechtssystem - Entscheidungsdatenbank)