BGH Beschluss zur Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde im Registerverfahren
BGH Beschluss zur Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde im Registerverfahren
Einleitung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 6. November 2024 einen Beschluss (Az. II ZB 12/24) gefasst, der die Nichtzulassungsbeschwerde in einem Registersachenverfahren betrifft. Dieser Beschluss verdeutlicht die Grenzen der Rechtsmittel im Registerverfahren und bekräftigt die bestehende Rechtsprechung.
Hintergrund des Falls
Das Verfahren begann vor dem Amtsgericht – Registergericht – Düsseldorf (Az. 88 AR 3688/23) mit einer Zwischenverfügung vom 28. November 2023. Gegen diese Verfügung legte ein Beteiligter Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein (Az. 3 Wx 196/23). Das OLG Düsseldorf wies die Beschwerde mit Beschluss vom 19. Januar 2024 zurück. Daraufhin beantragte der Beteiligte beim BGH Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines Notanwalts für eine beabsichtigte Rechtsbeschwerde oder Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Beschluss des OLG.
Rechtliche Fragen
Der zentrale Punkt des Falles ist die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde oder Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Beschwerde im Registerverfahren. Es stellt sich die Frage, ob die Entscheidung des Oberlandesgerichts, die Beschwerde zurückzuweisen, anfechtbar ist.
Entscheidung und Begründung des BGH
Der BGH wies den Antrag auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Notanwalts zurück. Die Begründung des BGH stützt sich auf die fehlende Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde und die Nichtanfechtbarkeit der Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in Registersachen. Der BGH verweist auf § 70 Abs. 1 FamFG und die bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, keine Beschwerdemöglichkeit gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde vorzusehen (BT-Drucks. 14/4722, S. 116). Der BGH bekräftigt seine frühere Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2008 - IX ZB 109/07, WuM 2008, 113; Beschluss vom 13. März 2024 - II ZB 17/23) und stellt klar, dass auch der Weg einer außerordentlichen Beschwerde nicht eröffnet ist.
Auswirkungen
Der Beschluss des BGH unterstreicht die Endgültigkeit der Entscheidung des Oberlandesgerichts in Registersachen, wenn die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen wird. Dies hat Auswirkungen auf die Rechtssicherheit im Registerverfahren und verdeutlicht die Bedeutung der Beschwerdeinstanz des Oberlandesgerichts.
Schlussfolgerung
Der BGH bestätigt mit diesem Beschluss die bestehende Rechtslage zur Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in Registersachen. Die Entscheidung verdeutlicht die Grenzen der Rechtsmittel und die Bedeutung der sorgfältigen Prüfung von Rechtsfragen bereits in den Vorinstanzen. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber zukünftig Änderungen an der Rechtsmittelfähigkeit in Registersachen vornehmen wird.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 06.11.2024 - II ZB 12/24