Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 3. Dezember 2024 (KVR 8/24) die Rechtsbeschwerden des Bundeskartellamts und der Fluggesellschaft Condor gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf für unzulässig erklärt. Das OLG Düsseldorf hatte zuvor die aufschiebende Wirkung der Beschwerde einer weiteren Fluggesellschaft, im Folgenden als "die Antragstellerin" bezeichnet, gegen eine Verfügung des Bundeskartellamts angeordnet. Der BGH-Beschluss hebt die Entscheidung des Kartellamts aufgrund schwerwiegender Verfahrensfehler auf und verdeutlicht die Bedeutung der Unparteilichkeit und Transparenz in kartellrechtlichen Verfahren.
Sachverhalt: Die Antragstellerin hatte die Kündigung eines Special Prorate Agreements (SPA) mit Condor erklärt, das die Kombination von Kurz- und Langstreckenflügen ermöglichte. Das Bundeskartellamt stellte daraufhin einen Verstoß gegen Kartellrecht fest und verpflichtete die Antragstellerin zum Abschluss neuer SPAs sowie zur Fortführung der Buchungsannahme unter den alten Bedingungen. Die Antragstellerin legte Beschwerde ein und beantragte die Anordnung der aufschiebenden Wirkung, der das OLG Düsseldorf stattgab.
Rechtliche Probleme: Das OLG Düsseldorf begründete seine Entscheidung mit ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Kartellamtsverfügung, sowohl formell als auch materiell. Zentrale Punkte waren die Besorgnis der Befangenheit der Mitglieder der zuständigen Beschlussabteilung des Bundeskartellamts und die Frage der Normadressateneigenschaft der Antragstellerin.
Entscheidung und Begründung: Der BGH verwarf die Rechtsbeschwerden des Bundeskartellamts und Condors als unzulässig. Er bestätigte die Auffassung des OLG Düsseldorf, dass die Besorgnis der Befangenheit der Kartellamtsmitglieder begründet war. Insbesondere die Überlassung einer veränderten Fassung eines Vermerks über ein Gespräch mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) an die Antragstellerin ließ den Anschein einer bewussten Verschleierung von Inhalten entstehen. Dieser Verfahrensfehler wiege so schwer, dass er die Entscheidung des Kartellamts fehlerhaft mache. Die weiteren Rügen hinsichtlich der materiellen Rechtmäßigkeit der Verfügung wurden vom BGH nicht geprüft, da der Verfahrensfehler bereits zur Aufhebung führte.
Auswirkungen: Der BGH-Beschluss unterstreicht die Bedeutung der Unparteilichkeit und Transparenz in kartellrechtlichen Verfahren. Die Dokumentation und Offenlegung von Kontakten mit politischen Stellen ist essentiell, um das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Wettbewerbsbehörden zu gewährleisten. Der Beschluss verdeutlicht auch die Konsequenzen schwerwiegender Verfahrensfehler, die zur Aufhebung von Entscheidungen führen können, unabhängig von der materiellen Rechtslage.
Schlussfolgerung: Der BGH-Beschluss liefert wichtige Hinweise für die Praxis kartellrechtlicher Verfahren. Er stärkt die Verfahrensrechte der Beteiligten und betont die Notwendigkeit einer lückenlosen Dokumentation und Transparenz, insbesondere im Austausch mit politischen Akteuren. Es bleibt abzuwarten, wie das Bundeskartellamt im weiteren Verfahren mit den vom BGH festgestellten Mängeln umgehen wird.
Quelle: Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 2024 - KVR 8/24 (abrufbar unter juris.bundesgerichtshof.de)