Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Dezember 2024 einen Beschluss zur Kostenentscheidung in einem Adhäsionsverfahren veröffentlicht. Der Fall betrifft die Frage der Kostentragungspflicht nach einem Urteil des Landgerichts Aachen, in dem der Angeklagte wegen versuchten Mordes und weiterer Delikte verurteilt und zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verpflichtet wurde.
Das Landgericht Aachen verurteilte den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung sowie versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe. Im Adhäsionsverfahren wurde der Angeklagte verurteilt, an den Adhäsionskläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 € zu zahlen. Das Landgericht lehnte weitere Feststellungsanträge des Adhäsionsklägers bezüglich zukünftiger Schäden ab und setzte den Streitwert auf 20.000 € fest. Der Angeklagte wurde mit den gesamten Kosten des Adhäsionsverfahrens belastet.
Der Angeklagte legte Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im Adhäsionsverfahren ein. Die zentrale Frage war, ob die Entscheidung des Landgerichts, den Angeklagten mit den gesamten Kosten zu belasten, rechtmäßig war, insbesondere angesichts der Tatsache, dass der Adhäsionskläger ein höheres Schmerzensgeld gefordert hatte.
Der BGH verwarf die Beschwerde des Angeklagten. Der Senat ließ offen, ob der Adhäsionsantrag bereits deshalb in vollem Umfang Erfolg hatte, weil dem Adhäsionskläger das beantragte Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 € zugesprochen wurde. Unabhängig davon sei die Ermessensausübung des Landgerichts nicht zu beanstanden. Der dem Adhäsionsantrag zugrundeliegende Sachverhalt habe sich in vollem Umfang erwiesen. Der Streitwert entspreche dem zugemessenen Schmerzensgeld. Zudem sei es bei der Bemessung eines Schmerzensgeldes im Kontext eines versuchten Tötungsdelikts nicht ermessensfehlerhaft, der ursprünglichen Forderung des Adhäsionsklägers keine maßgebliche Bedeutung beizumessen.
Der Beschluss bestätigt die gängige Praxis der Kostenentscheidung in Adhäsionsverfahren. Er verdeutlicht, dass die Gerichte bei der Ermessensausübung die Besonderheiten des jeweiligen Falls, insbesondere den Zusammenhang mit einem schweren Gewaltdelikt, berücksichtigen können.
Der BGH hat die Kostenentscheidung des Landgerichts Aachen bestätigt. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Abwägung der relevanten Faktoren bei der Kostenentscheidung in Adhäsionsverfahren, insbesondere im Zusammenhang mit schweren Straftaten.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 03.12.2024 - 2 StR 381/24