Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 18. Dezember 2024 einen Beschluss zur Kostenentscheidung bei einer verworfenen Anhörungsrüge veröffentlicht. Der Fall verdeutlicht die Vorgehensweise bei der Kostenfestsetzung nach erfolgloser Anhörungsrüge und bietet Einblicke in die entsprechenden Verfahrensvorschriften.
Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin hatte nach der Verwerfung ihrer Rechtsbeschwerde durch den BGH Anhörungsrügen eingelegt. Sowohl die erste als auch die weitere Anhörungsrüge wurden vom BGH verworfen und die Kosten der Beschwerdeführerin auferlegt. Gegen den Kostenansatz für die Verwerfung der weiteren Anhörungsrüge richtete sich die Erinnerung der Beschwerdeführerin.
Rechtliche Fragen: Kernfrage des Verfahrens war, ob der Kostenansatz des BGH rechtmäßig erfolgte. Die Beschwerdeführerin wandte sich gegen die Kostenrechnung, ohne jedoch konkrete kostenrechtliche Einwände zu erheben.
Entscheidung und Begründung: Der BGH wies die Erinnerung der Beschwerdeführerin zurück. Der Einzelrichter stellte fest, dass die Erinnerung zulässig, aber unbegründet sei. Eine Erinnerung gegen den Kostenansatz könne nur auf eine Verletzung des Kostenrechts gestützt werden. Die inhaltliche Richtigkeit des zugrundeliegenden Beschlusses, also die Verwerfung der Anhörungsrüge, könne im Rahmen der Erinnerung nicht mehr überprüft werden. Da die Beschwerdeführerin keine kostenrechtlichen Einwände vorbrachte, war die Erinnerung zurückzuweisen. Die Höhe der angesetzten Kosten entsprach dem Kostenverzeichnis (Nr. 19200 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GNotKG) und war somit rechtmäßig.
Auswirkungen: Der Beschluss bekräftigt die bestehende Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Erinnerungen gegen Kostenansätze. Er verdeutlicht, dass im Rahmen einer solchen Erinnerung ausschließlich kostenrechtliche Fragen geprüft werden können, nicht aber die Richtigkeit der zugrundeliegenden Entscheidung. Für die Praxis bedeutet dies, dass eine erfolgreiche Erinnerung gegen einen Kostenansatz eine konkrete Beanstandung der Kostenfestsetzung erfordert.
Schlussfolgerung: Der BGH hat mit seinem Beschluss die Grundsätze der Kostenentscheidung bei verworfenen Anhörungsrügen klargestellt. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung der formellen und materiellen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Erinnerung gegen einen Kostenansatz.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 18. Dezember 2024 - IV ZB 1/24