Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Dezember 2024 einen Beschluss (Az. 2 StR 434/23) in einem Verfahren wegen schwerer Sexualdelikte, insbesondere im Zusammenhang mit Kinderpornografie, gefasst. Die Revisionen mehrerer Angeklagter führten zu teilweisen Änderungen des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main.
Das Landgericht Frankfurt am Main hatte mehrere Angeklagte wegen verschiedener Delikte im Zusammenhang mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern, Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie sowie bandenmäßiger Organisation solcher Taten verurteilt. Die Angeklagten erhielten Freiheitsstrafen von unterschiedlicher Länge, und für einige wurde die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Das Landgericht hatte außerdem einen Netzwerkspeicher eingezogen.
Die Revisionen der Angeklagten richteten sich gegen verschiedene Aspekte des landgerichtlichen Urteils. Im Fokus standen dabei die Angemessenheit der Einzelstrafen in einigen Fällen sowie die Rechtmäßigkeit der Einziehung des Netzwerkspeichers.
Der BGH hob das Urteil des Landgerichts Frankfurt in Bezug auf die Einziehung des Netzwerkspeichers auf und verwies die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück. Die Begründung hierfür liegt darin, dass die Urteilsgründe keinen ausreichenden Zusammenhang zwischen dem sichergestellten Netzwerkspeicher und den Taten erkennen lassen. Der BGH hielt weitere Feststellungen für notwendig, um die Einziehung zu rechtfertigen. Diese Aufhebung betrifft auch einen weiteren Mitangeklagten.
Darüber hinaus korrigierte der BGH die Einzelstrafen in drei Fällen. In zwei Fällen gegen den Angeklagten Ga. wurden die Strafen aufgrund eines Irrtums des Landgerichts reduziert. Im Fall des Angeklagten K. wurde ein offensichtliches Fassungsversehen korrigiert. Die Gesamtstrafen blieben von diesen Korrekturen unberührt.
Der Beschluss des BGH verdeutlicht die Notwendigkeit einer präzisen Begründung von Einziehungsentscheidungen. Gerichte müssen den Zusammenhang zwischen den eingezogenen Gegenständen und den Taten eindeutig darlegen. Die Entscheidung zeigt auch, wie wichtig die sorgfältige Prüfung von Urteilen im Revisionsverfahren ist, um mögliche Fehler zu korrigieren und die Rechte der Angeklagten zu gewährleisten.
Der BGH hat mit seinem Beschluss einige Aspekte des Urteils des Landgerichts Frankfurt korrigiert und die Sache in Bezug auf die Einziehung des Netzwerkspeichers zur Neuverhandlung zurückverwiesen. Es bleibt abzuwarten, wie das neue Tatgericht die offenen Fragen klären und welche Auswirkungen dies auf das endgültige Urteil haben wird.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 03.12.2024, Az. 2 StR 434/23