Einführung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 19. Dezember 2024 einen wichtigen Beschluss zur Fristverlängerung für Berufungsbegründungen veröffentlicht. Der Beschluss verdeutlicht die Anforderungen an einen Antrag auf Fristverlängerung und die Pflichten der Prozessbevollmächtigten in diesem Zusammenhang.
Der Beschluss des BGH (IX ZB 16/23) erging im Rahmen eines Verfahrens, das zuvor vor dem Oberlandesgericht (OLG) Rostock (3 U 115/22) und dem Landgericht (LG) Neubrandenburg (3 O 518/21) verhandelt wurde. Die Details des zugrundeliegenden Rechtsstreits werden im Beschluss nicht näher erläutert. Der Fokus liegt auf der Frage der Fristverlängerung für die Einreichung der Berufungsbegründung.
Kernfrage des Verfahrens war, ob ein konkludenter Antrag auf Fristverlängerung ohne Angabe von Gründen ausreichend ist und welche Pflichten den Prozessbevollmächtigten in Bezug auf die Fristverlängerung obliegen.
Der BGH entschied, dass ein lediglich konkludent gestellter Antrag auf Fristverlängerung in der Berufungsschrift, ohne Angabe von Gründen, nicht ausreichend ist und mit einer Ablehnung gerechnet werden muss. Der BGH führt weiter aus, dass es in einem solchen Fall die Pflicht des Prozessbevollmächtigten ist, rechtzeitig beim Gericht nachzufragen, ob die Frist verlängert wurde. Andernfalls muss die Berufungsbegründung oder ein begründeter Verlängerungsantrag noch vor Fristablauf eingereicht werden. Der BGH stützt seine Entscheidung auf frühere Beschlüsse (BGH, Beschluss vom 16. November 2021 - VIII ZB 70/20 und BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - IV ZR 132/06 sowie vom 14. November 2023 - XI ZB 10/23).
Der Beschluss bekräftigt die Bedeutung der Sorgfaltspflicht der Prozessbevollmächtigten im Umgang mit Fristen. Er verdeutlicht, dass ein proaktives Vorgehen und eine klare Kommunikation mit dem Gericht unerlässlich sind, um Nachteile für die Mandanten zu vermeiden. Die Entscheidung trägt zur Rechtssicherheit bei und präzisiert die Anforderungen an Fristverlängerungsanträge in Berufungssachen.
Der BGH-Beschluss vom 19. Dezember 2024 liefert eine wichtige Klarstellung zur Praxis der Fristverlängerung für Berufungsbegründungen. Prozessbevollmächtigte müssen sich der Bedeutung begründeter Anträge und der Notwendigkeit aktiver Nachfrage beim Gericht bewusst sein, um die Interessen ihrer Mandanten bestmöglich zu wahren. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Rechtsprechung in der Praxis weiter auswirken wird.
Quelle: Entscheidung des BGH vom 19.12.2024, Az. IX ZB 16/23, veröffentlicht auf der Webseite des Bundesgerichtshofs.