Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 19.02.2025 einen Beschluss zur Fortdauer der Untersuchungshaft gegen einen Beschuldigten im Zusammenhang mit der Unterstützung der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) gefasst. Der Fall wirft wichtige Fragen zur Finanzierung des Terrorismus und zur Reichweite des deutschen Strafrechts auf.
Hintergrund des Falls: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich an einer kriminellen Vereinigung beteiligt zu haben, die Gelder für den IS sammelte und transferierte. Die Vereinigung operierte in Deutschland und anderen europäischen Ländern und nutzte verschiedene Methoden, darunter Kryptowährungen und Mittelsmänner, um Gelder an IS-Mitglieder in Syrien zu senden. Der Beschuldigte soll für die Verwaltung der gesammelten Gelder verantwortlich gewesen sein.
Rechtliche Fragen: Der Fall wirft mehrere komplexe rechtliche Fragen auf. Im Zentrum steht die Frage der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) in Tateinheit mit der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a, § 129b StGB) und der Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG). Der BGH musste klären, ob die Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus gemäß § 121 StPO gegeben sind.
Entscheidung und Begründung: Der BGH entschied, die Untersuchungshaft fortzusetzen. Der Beschuldigte sei weiterhin dringend tatverdächtig und es bestehe Fluchtgefahr. Die besondere Schwierigkeit und der Umfang der Ermittlungen, insbesondere die Auswertung großer Mengen an Chatnachrichten in verschiedenen Sprachen, rechtfertigten die Fortdauer der Untersuchungshaft. Die Anklageerhebung sei für Februar 2025 geplant. Der BGH stellte außerdem klar, dass im vorliegenden Fall Tateinheit zwischen den verschiedenen Straftatbeständen besteht, korrigierend die im ursprünglichen Haftbefehl angenommene Konkurrenzlehre.
Auswirkungen: Der Beschluss unterstreicht die Entschlossenheit der deutschen Justiz, gegen die Finanzierung des Terrorismus vorzugehen und die Möglichkeiten der Strafverfolgung im internationalen Kontext auszuschöpfen. Der Fall zeigt auch die Herausforderungen, die sich aus der zunehmenden Nutzung von verschlüsselter Kommunikation und Kryptowährungen für Ermittlungsbehörden ergeben.
Schlussfolgerung: Der BGH-Beschluss verdeutlicht die Komplexität der juristischen Auseinandersetzung mit terroristischen Vereinigungen und deren Finanzierung. Die Fortdauer der Untersuchungshaft ermöglicht es den Ermittlungsbehörden, die Beweisaufnahme abzuschließen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Es bleibt abzuwarten, wie das Hauptverfahren gegen den Beschuldigten verlaufen wird.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19.02.2025 - AK 12/25 (Entscheidungssuche des Bundesgerichtshofs).