Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12. Dezember 2024 entschieden, die Untersuchungshaft gegen einen Angeschuldigten wegen Unterstützung der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) fortzusetzen. Der Beschluss verdeutlicht die anhaltenden Herausforderungen im Umgang mit terroristischen Aktivitäten und deren Finanzierung.
Hintergrund des Falls: Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, zwischen September 2020 und Mai 2021 in sechs Fällen den IS finanziell unterstützt und in einem weiteren Fall dies versucht zu haben. Die Unterstützung erfolgte durch sogenannte "Spenden" für Sammlungskampagnen zugunsten inhaftierter IS-Mitglieder, insbesondere Frauen, in Syrien. Die Gelder wurden über Finanzagenten des IS transferiert und dienten der Stärkung der Organisation. Der Angeschuldigte wusste, dass die Gelder für inhaftierte IS-Frauen in den Flüchtlingslagern Al-Hol und Roj verwendet wurden, um deren Ausschleusung oder Freikauf zu finanzieren oder ihnen ein Leben in den Lagern entsprechend den Vorgaben des IS zu ermöglichen.
Rechtliche Fragen: Zentraler Punkt des Verfahrens ist die Frage, ob der dringende Tatverdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland gemäß § 129a StGB sowie des Verstoßes gegen das Bereitstellungsverbot der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 gegeben ist. Weiterhin musste der BGH prüfen, ob die Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus gemäß § 121 StPO vorliegen und ob die Untersuchungshaft verhältnismäßig ist.
Entscheidung und Begründung: Der BGH bestätigte den dringenden Tatverdacht und die Fortdauer der Untersuchungshaft. Der dringende Tatverdacht stützt sich auf Finanzermittlungen, Auswerteberichte des Bundeskriminalamtes, die Auswertung beschlagnahmter Speichermedien des Angeschuldigten sowie dessen Kontakte zur salafistischen Szene. Als Haftgrund wurde Fluchtgefahr angenommen, da der Angeschuldigte mit einer hohen Strafe rechnen muss und Verbindungen ins Ausland hat. Der BGH betonte die Komplexität der Ermittlungen, insbesondere der Finanzermittlungen und der Auswertung der Speichermedien, als Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft. Die Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft wurde bejaht.
Implikationen: Der Beschluss unterstreicht die Bedeutung der strafrechtlichen Verfolgung von Unterstützungsaktivitäten für terroristische Vereinigungen, auch in Form von Finanztransfers. Er zeigt die Herausforderungen bei der Ermittlung und Verfolgung solcher Taten auf, insbesondere im internationalen Kontext.
Schlussfolgerung: Der BGH-Beschluss verdeutlicht die anhaltende Bedrohung durch den IS und die Notwendigkeit, dessen Finanzierungsquellen zu unterbinden. Die Fortdauer der Untersuchungshaft ermöglicht die weitere Aufklärung der komplexen Sachverhalte und die strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.12.2024 - AK 93/24 (ECLI:ECLI:DE:BGH:2024:121224BAK93.24.0)