Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13. Februar 2025 entschieden, die Untersuchungshaft gegen einen Beschuldigten wegen Beteiligung an der terroristischen Vereinigung Hizb Allah zu verlängern. Der Beschluss verdeutlicht die komplexe Rechtslage im Umgang mit international agierenden Terrororganisationen und die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung.
Hintergrund des Falls: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich seit Juli 2016 im Libanon und in Deutschland an der ausländischen terroristischen Vereinigung Hizb Allah beteiligt zu haben. Die Hizb Allah wird beschuldigt, u.a. die Begehung von Mord und Totschlag zu verfolgen. Der Beschuldigte wurde am 14. Juli 2024 festgenommen, und die Untersuchungshaft wurde am 15. Juli 2024 angeordnet.
Rechtliche Fragen: Der Fall wirft mehrere wichtige Rechtsfragen auf, darunter die Definition einer terroristischen Vereinigung nach § 129a StGB, die Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft gemäß § 121 StPO, die Auslegung des Begriffs der "Beteiligung" an einer solchen Vereinigung und die Bedeutung des Inlandsbezugs gemäß § 129b StGB.
Entscheidung und Begründung: Der BGH entschied, die Untersuchungshaft fortzusetzen. Die Begründung stützt sich auf den dringenden Tatverdacht, die Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO), die Schwerkriminalität (§ 112 Abs. 3 StPO) und die besondere Schwierigkeit der Ermittlungen. Der BGH sieht den dringenden Tatverdacht aufgrund von Beweismitteln wie Foto- und Videodateien, Chatverläufen, Zeugenaussagen und Geschäftsunterlagen als gegeben an. Die Beschaffung von Motoren und Materialien für den Bau von Drohnen durch den Beschuldigten wird als wesentlicher Bestandteil seiner Beteiligung gewertet. Die Fluchtgefahr wird aufgrund der zu erwartenden hohen Strafe und der internationalen Kontakte des Beschuldigten bejaht. Die besondere Schwierigkeit der Ermittlungen, insbesondere die Auswertung sichergestellter Dateien und Finanzermittlungen, rechtfertigt die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus.
Auswirkungen: Der Beschluss hat Auswirkungen auf die deutsche Rechtsprechung im Bereich der Terrorismusbekämpfung. Er unterstreicht die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit bei der Beschaffung von Beweismitteln und der Verfolgung von Straftaten mit Auslandsbezug. Der Fall zeigt auch die Herausforderungen bei der Abgrenzung zwischen legalen und illegalen Aktivitäten im Zusammenhang mit Dual-Use-Gütern, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können.
Schlussfolgerung: Der BGH-Beschluss bestätigt die Fortdauer der Untersuchungshaft und unterstreicht die Entschlossenheit der deutschen Justiz, die Beteiligung an terroristischen Vereinigungen im In- und Ausland zu verfolgen. Die weiteren Ermittlungen werden zeigen, ob sich der dringende Tatverdacht bestätigt und zu einer Anklageerhebung führt. Der Fall verdeutlicht die Komplexität der Terrorismusbekämpfung und die Notwendigkeit einer effektiven internationalen Zusammenarbeit.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13.02.2025 - AK 6/25