Einführung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 22. Januar 2025 einen Beschluss zur Fortdauer der Untersuchungshaft gegen fünf Beschuldigte in einem Verfahren wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen erlassen. Der Fall betrifft Ereignisse in Syrien im Jahr 2012 und hat Bedeutung für die Anwendung des Völkerstrafrechts in Deutschland.
Hintergrund des Falls: Die fünf Beschuldigten wurden im Juli 2024 aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des BGH festgenommen. Ihnen wird vorgeworfen, im Jahr 2012 in Damaskus, Syrien, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen begangen zu haben. Die Beschuldigten sollen als Mitglieder einer regimetreuen Miliz und des syrischen Geheimdienstes an der gewaltsamen Niederschlagung von Demonstrationen beteiligt gewesen sein, bei denen mehrere Zivilisten getötet und verletzt wurden.
Rechtliche Fragen: Der BGH hatte zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft weiterhin gegeben sind. Im Zentrum standen die Fragen des dringenden Tatverdachts, des Haftgrundes der Fluchtgefahr, sowie die Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft angesichts der Schwere der Tatvorwürfe und der zu erwartenden Strafe.
Entscheidung und Begründung: Der BGH entschied, die Untersuchungshaft gegen alle fünf Beschuldigten fortzusetzen. Der dringende Tatverdacht ergebe sich aus zahlreichen Zeugenaussagen, Internetberichten, Foto- und Videomaterial sowie Sachverständigengutachten. Die Zeugenaussagen schildern die Beteiligung der Beschuldigten an den gewaltsamen Übergriffen gegen Demonstranten. Der BGH sah den Haftgrund der Fluchtgefahr aufgrund der hohen Straferwartung und der fehlenden Integration der Beschuldigten in Deutschland als gegeben an. Weiterhin stellte der BGH fest, dass die fortdauernde Untersuchungshaft verhältnismäßig sei, da der besondere Umfang und die Schwierigkeit der Ermittlungen ein Urteil bisher nicht zugelassen hätten.
Auswirkungen: Der Beschluss des BGH bekräftigt die deutsche Rechtsprechung zur Anwendung des Völkerstrafrechts und des Weltrechtsprinzips. Er zeigt, dass deutsche Gerichte bereit sind, auch Verbrechen zu verfolgen, die im Ausland begangen wurden, wenn die Voraussetzungen des Völkerstrafrechts erfüllt sind. Der Fall unterstreicht die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Völkerstraftaten.
Schlussfolgerung: Der BGH-Beschluss verdeutlicht die Komplexität von Völkerstrafverfahren und die Herausforderungen bei der Ermittlung und Beweisführung. Es bleibt abzuwarten, wie das Verfahren gegen die Beschuldigten weiter verlaufen wird und welches Urteil letztendlich gefällt wird. Der Fall wird die Diskussion über die Anwendung des Völkerstrafrechts in Deutschland weiter begleiten.
Quelle: Entscheidung des BGH vom 22.01.2025, Aktenzeichen AK 1 - 5/25, veröffentlicht auf der Webseite des Bundesgerichtshofs.