Einleitung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27. November 2024 in einem Terrorismusermittlungsverfahren die Fortdauer der Untersuchungshaft gegen einen Beschuldigten beschlossen. Der Fall betrifft den Vorwurf der Mitgliedschaft und Beteiligung an der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS). Dieser Beschluss verdeutlicht die Komplexität der Ermittlungen in solchen Verfahren und die Abwägung zwischen dem Freiheitsanspruch des Beschuldigten und dem Sicherheitsinteresse der Öffentlichkeit.
Hintergrund des Falls
Der Beschuldigte, ein irakischer Staatsangehöriger, befindet sich seit dem 15. Mai 2024 in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, sich spätestens seit Dezember 2016 im Irak und ab Januar 2023 in Deutschland als Mitglied am IS beteiligt zu haben. Die Ermittlungen, ursprünglich vom Generalbundesanwalt geführt, wurden im August 2024 an die Generalstaatsanwaltschaft München abgegeben. Der Ermittlungsrichter des Oberlandesgerichts München legte die Akten dem BGH zur Entscheidung über die Haftfortdauer vor.
Rechtliche Fragen
Zentrale rechtliche Fragen in diesem Fall betreffen die Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus gemäß § 121 StPO. Hierzu gehören der dringende Tatverdacht, das Vorliegen eines Haftgrundes, die Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft und die besondere Schwierigkeit und der Umfang der Ermittlungen, die eine Anklageerhebung bisher verhindert haben.
Entscheidung und Begründung des BGH
Der BGH entschied, dass die Untersuchungshaft fortzudauern hat. Der Beschuldigte sei weiterhin dringend verdächtig, sich als Mitglied am IS beteiligt zu haben. Dies ergebe sich aus verschiedenen Beweismitteln, darunter eine Mitgliederliste, Zeugenaussagen, Chatprotokolle und Telekommunikationsüberwachung. Der BGH bejahte weiterhin die Fluchtgefahr und den Haftgrund der Schwerkriminalität. Der Beschuldigte habe Kontakte im Irak und habe vor seiner Verhaftung bereits Vorkehrungen für eine Ausreise getroffen. Die Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft sei gewahrt, da der Beschuldigte im Falle einer Verurteilung mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe zu rechnen habe. Die Ermittlungen seien zudem besonders umfangreich und schwierig, da zahlreiche Zeugen zu vernehmen und umfangreiches arabischsprachiges Material auszuwerten sei.
Auswirkungen
Der Beschluss des BGH unterstreicht die Bedeutung der Sicherheitsinteressen im Kontext von Terrorismusermittlungsverfahren. Er zeigt auch die Herausforderungen bei der Abwägung zwischen diesen Interessen und dem Freiheitsanspruch des Beschuldigten. Die Fortdauer der Untersuchungshaft ermöglicht den Ermittlungsbehörden, die komplexen Ermittlungen weiterzuführen und Beweise zu sichern.
Schlussfolgerung
Der Fall verdeutlicht die Schwierigkeiten und die notwendige Sorgfalt bei der Durchführung von Ermittlungsverfahren im Bereich des Terrorismus. Die Entscheidung des BGH zur Fortdauer der Untersuchungshaft unterstreicht die Notwendigkeit, die Balance zwischen den Grundrechten des Einzelnen und dem Schutz der Gesellschaft zu wahren. Die weitere Entwicklung des Verfahrens bleibt abzuwarten.
Quelle:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27. November 2024 - AK 91/24