Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 04.12.2024 einen wichtigen Beschluss (XII ZB 66/24) zu Fragen der formellen Rechtskraft und der Beschwerdeberechtigung im Betreuungsrecht gefasst. Die Entscheidung klärt wesentliche Verfahrensfragen im Zusammenhang mit der Abänderung von Entscheidungen im Betreuungsverfahren und der Bekanntgabe von Beschlüssen.
Der zugrundeliegende Fall betraf ein Verfahren nach § 48 Abs. 1 FamFG zur Abänderung einer betreuungsrechtlichen Entscheidung. Die genauen Details des Ausgangsverfahrens sowie die Art der abzuändernden Entscheidung werden im Beschluss nicht dargelegt. Das Landgericht (LG) Lüneburg hatte zuvor am 26. Januar 2024 (8 T 1/24) eine Entscheidung getroffen, gegen die wiederum Beschwerde beim BGH eingelegt wurde. Dem vorausgegangen war eine Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Uelzen vom 29. November 2023 (9 XVII L 529).
Der BGH hatte sich mit folgenden Rechtsfragen auseinanderzusetzen:
Der BGH entschied, dass die formelle Rechtskraft der abzuändernden Entscheidung im Verfahren nach § 48 Abs. 1 FamFG von Amts wegen zu prüfen ist. Weiterhin stellte der Senat klar, dass bei der Bekanntgabe eines Beschlusses durch Aufgabe zur Post gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 FamFG ein entsprechender Vermerk in den Akten erforderlich ist. Dieser Vermerk muss Angaben zu Zeitpunkt und Anschrift der Aufgabe zur Post enthalten und vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle unterschrieben sein. Diese Anforderung leitet der BGH in Anlehnung an § 184 Abs. 2 Satz 4 ZPO ab und bestätigt damit seine frühere Rechtsprechung (Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2015 - XII ZB 283/15, FamRZ 2016, 296). Zur Frage der Beschwerdeberechtigung des Betreuers bei Anfechtung eines Vergütungsfestsetzungsbeschlusses enthält der Beschluss ebenfalls Ausführungen, die im vorliegenden Kurztext jedoch nicht näher erläutert werden.
Die Entscheidung des BGH bekräftigt die Bedeutung der formellen Rechtskraft im Betreuungsverfahren und präzisiert die Anforderungen an die Bekanntgabe von Beschlüssen. Die Klarstellung zur Beschwerdeberechtigung des Betreuers trägt zur Rechtssicherheit im Vergütungsverfahren bei.
Der Beschluss des BGH liefert wichtige Hinweise für die Praxis im Betreuungsrecht. Die Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Verfahrensführung und verdeutlicht die Bedeutung der formellen Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Entscheidungen.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 04.12.2024 - XII ZB 66/24