Einführung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 14. Januar 2025 einen wichtigen Beschluss zur Frage der Fluchtgefahr bei unerlaubter Einreise gefasst. Der Beschluss klärt, wie die Aufwendung hoher Geldbeträge für die Einreise im Zusammenhang mit der Gesamtwürdigung der Fluchtgefahr zu bewerten ist.
Der Fall betrifft ein Verfahren, das seinen Ursprung im Amtsgericht Karlsruhe (Az: 715 XIV 83/23 B) und dem Landgericht Karlsruhe (Az: 11 T 299/23) hatte und schließlich vor dem BGH (XIII ZB 65/23) landete. Der genaue Sachverhalt, der zur Inhaftierung des Betroffenen führte, wird im Beschluss nicht detailliert erläutert. Es wird jedoch deutlich, dass die Aufwendung "erheblicher Geldbeträge" für die unerlaubte Einreise ein zentraler Punkt in der Beurteilung der Fluchtgefahr war.
Kern der rechtlichen Auseinandersetzung war die Auslegung von § 62 Abs. 3b Nr. 2 AufenthG in Bezug auf die Fluchtgefahr. Es stellte sich die Frage, welches Gewicht die hohen Kosten der unerlaubten Einreise für die Beurteilung der Fluchtgefahr haben. Insbesondere ging es darum, ob dieser Faktor allein oder in Kombination mit anderen Umständen ausreicht, um eine Fluchtgefahr zu begründen.
Der BGH entschied, dass die Aufwendung erheblicher Geldbeträge für die unerlaubte Einreise zwar ein "konkreter Anhaltspunkt" für eine Fluchtgefahr sein kann, aber nicht isoliert betrachtet werden darf. Entscheidend ist eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls. Der BGH betont, dass die Lebenssituation des Betroffenen zum Zeitpunkt der Haftanordnung berücksichtigt werden muss. Dies impliziert, dass sich die Lebensumstände des Betroffenen seit der Einreise geändert haben könnten und diese Änderungen für die Beurteilung der Fluchtgefahr relevant sind.
Der Beschluss des BGH präzisiert die Anwendung von § 62 Abs. 3b Nr. 2 AufenthG und bietet Orientierung für zukünftige Fälle. Er unterstreicht die Bedeutung einer individuellen Prüfung der Fluchtgefahr und verhindert eine schematische Anwendung des Gesetzes allein aufgrund der für die Einreise aufgewendeten Kosten. Die Entscheidung stärkt die Rechte von Asylsuchenden und betont die Notwendigkeit einer umfassenden Würdigung aller relevanten Faktoren.
Der BGH-Beschluss vom 14. Januar 2025 liefert eine wichtige Klarstellung zur Beurteilung der Fluchtgefahr bei unerlaubter Einreise. Die Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation des Betroffenen ist zentral für eine rechtmäßige Haftanordnung. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte diese Entscheidung in der Praxis umsetzen werden.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14. Januar 2025 - XIII ZB 65/23 (ECLI:ECLI:DE:BGH:2025:140125BXIIIZB65.23.0)