Einführung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 14. Januar 2025 eine wichtige Entscheidung zur Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Gasversorgungsnetze getroffen. Der Beschluss bestätigt die bisherige Rechtsprechung und weist die Beschwerde eines Netzbetreibers gegen die Festlegung der Bundesnetzagentur zurück.
Sachverhalt: Die Bundesnetzagentur hatte den Produktivitätsfaktor für die dritte Regulierungsperiode auf 0,49 % festgelegt. Ein betroffener Netzbetreiber focht diese Festlegung an, ebenso wie zahlreiche andere Netzbetreiber. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Beschwerde zurück und ließ die Rechtsbeschwerde nicht zu. Hiergegen richtete sich die Nichtzulassungsbeschwerde des Netzbetreibers an den BGH.
Rechtliche Fragen: Kern der rechtlichen Auseinandersetzung war die Frage, ob die normativen Anforderungen des § 9 Abs. 3 Satz 1 ARegV und die daraus abzuleitenden Maßstäbe hinreichend geklärt sind. Der Netzbetreiber argumentierte, die bisherigen Verfahren hätten die notwendigen qualitativen Mindeststandards, z.B. bezüglich der Datengrundlage, der Deflationierung oder der Berechnung des Malmquist-Index, nicht ausreichend herausgearbeitet.
Entscheidung und Begründung: Der BGH verwarf die Nichtzulassungsbeschwerde. Die Begründung der Beschwerde genüge den Anforderungen des § 87 Abs. 4 Satz 1, § 78 Abs. 4 Nr. 1 EnWG nicht. Der BGH stellte fest, dass er die relevanten Maßstäbe für die Ermittlung des Produktivitätsfaktors bereits in früheren Entscheidungen geklärt habe (u.a. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2021 - EnVR 7/20 und vom 26. Oktober 2021 - EnVR 17/20). Das Beschwerdegericht habe sich diesen Maßstäben zu Recht angeschlossen. Weitere Ermittlungen oder Aufklärungsmaßnahmen seien nicht erforderlich gewesen. Die Beschwerde des Netzbetreibers laufe letztlich auf eine Rüge der Fehlerhaftigkeit der bestehenden Rechtsprechung hinaus, was keinen Zulassungsgrund darstelle.
Auswirkungen: Der Beschluss des BGH stärkt die Rechtsprechung zur Festlegung des Produktivitätsfaktors und bietet den Regulierungsbehörden und Netzbetreibern weiterhin Orientierung. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der bereits etablierten Methoden und Standards.
Schlussfolgerung: Die Entscheidung des BGH verdeutlicht die hohe Hürde für die Zulassung einer Rechtsbeschwerde in solchen Fällen. Sie bekräftigt die bestehende Rechtsprechung und dürfte die weitere Entwicklung der Regulierung von Gasversorgungsnetzen beeinflussen.
Quelle: Entscheidung des BGH vom 14.01.2025, Az.: EnVZ 26/23, veröffentlicht auf der Webseite des Bundesgerichtshofs.