Einführung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Beschwerde eines Gasnetzbetreibers gegen die Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors durch die Bundesnetzagentur zurückgewiesen. Dieser Beschluss hat weitreichende Bedeutung für die Regulierung von Gasnetzentgelten in Deutschland.
Hintergrund des Falls: Die Bundesnetzagentur hatte den Produktivitätsfaktor für die dritte Regulierungsperiode auf 0,49 % festgelegt. Zahlreiche Netzbetreiber, darunter die klagende Partei, erhoben Beschwerde gegen diese Festlegung. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Beschwerde zurück und ließ die Rechtsbeschwerde nicht zu. Der BGH bestätigte nun diese Entscheidung.
Rechtliche Fragen: Kern der rechtlichen Auseinandersetzung war die Frage nach den normativen Anforderungen des § 9 Abs. 3 Satz 1 ARegV und den daraus abzuleitenden Maßstäben für die Ermittlung des Produktivitätsfaktors. Die klagende Partei argumentierte, die bisherigen Verfahren hätten die notwendigen qualitativen Mindeststandards, etwa hinsichtlich der Datengrundlage oder der Berechnungsmethoden, nicht hinreichend geklärt.
Entscheidung und Begründung: Der BGH verwarf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers als unzulässig. Die Begründung der Beschwerde genüge den Anforderungen des § 87 Abs. 4 Satz 1, § 78 Abs. 4 Nr. 1 EnWG nicht. Der BGH argumentierte, er habe die relevanten Maßstäbe für die Ermittlung des Produktivitätsfaktors bereits in früheren Entscheidungen geklärt, insbesondere in Bezug auf die Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors (BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2021 - EnVR 7/20 und vom 26. Oktober 2021 - EnVR 17/20). Die klagende Partei habe letztlich lediglich die Fehlerhaftigkeit dieser Entscheidungen gerügt, ohne eine klärungsbedürftige Rechtsfrage aufzuwerfen.
Auswirkungen: Die Entscheidung des BGH stärkt die Position der Bundesnetzagentur bei der Regulierung von Gasnetzentgelten. Sie bestätigt die Gültigkeit der bestehenden Methodik zur Ermittlung des Produktivitätsfaktors und schafft Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen.
Schlussfolgerung: Der BGH-Beschluss setzt einen wichtigen Präzedenzfall im Bereich der Energieregulierung. Er unterstreicht die Bedeutung einer klaren und konsistenten Rechtsprechung für die Planungssicherheit der Netzbetreiber und die Verlässlichkeit der Regulierungsentscheidungen. Zukünftige Auseinandersetzungen werden sich voraussichtlich auf die konkrete Anwendung der bestehenden Maßstäbe konzentrieren.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14. Januar 2025 - EnVZ 19/23