Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 5. November 2024 einen Beschluss (6 StR 439/24) in einem Fall von Einfuhr und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln veröffentlicht. Dieser Beschluss bestätigt weitgehend das Urteil des Landgerichts Weiden i.d.Opf. und verdeutlicht die Rechtsprechungspraxis in Bezug auf die Verhängung von Gesamtstrafen bei Mehrfachtaten.
Der Angeklagte wurde wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln verurteilt. Das Verfahren umfasste mehrere vorherige Verurteilungen durch verschiedene Amtsgerichte (Neustadt a.d. Aisch, Bayreuth, Schwabach) und das Landgericht Nürnberg.
Die zentrale rechtliche Frage in diesem Fall betraf die Bildung einer Gesamtstrafe aus den Einzelstrafen der verschiedenen Vorverurteilungen. Der BGH hatte zu prüfen, ob das Landgericht die Gesamtstrafe korrekt berechnet und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB) angewendet hat. Darüber hinaus war die Berichtigung der Entscheidungsformel durch den BGH ein wichtiger Aspekt des Verfahrens.
Der BGH verwarf die Revision des Angeklagten als unbegründet. Allerdings berichtigte er die Entscheidungsformel des Landgerichts, um die Gesamtstrafe explizit aus den Einzelstrafen der vorherigen Verurteilungen zu bilden. Die Gesamtstrafe beträgt drei Jahre und sechs Monate. Die Sperre für die Fahrerlaubnis aus einem der vorherigen Urteile bleibt bestehen. Die Begründung des BGH zur Berichtigung der Entscheidungsformel ist im veröffentlichten Beschluss detailliert dargelegt.
Dieser Beschluss bekräftigt die Bedeutung der korrekten Bildung von Gesamtstrafen bei Mehrfachtaten im deutschen Strafrecht. Die Klarstellung der Entscheidungsformel durch den BGH unterstreicht die Notwendigkeit einer präzisen Formulierung in gerichtlichen Entscheidungen, um Rechtsklarheit zu gewährleisten. Der Fall zeigt auch die Komplexität der Rechtsprechung im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität.
Der BGH-Beschluss im Fall 6 StR 439/24 liefert wichtige Hinweise zur Anwendung des Strafrechts bei Mehrfachtaten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteldelikten. Die Berichtigung der Entscheidungsformel verdeutlicht die Bedeutung einer präzisen juristischen Sprache in gerichtlichen Entscheidungen. Die Entscheidung dürfte die Rechtsprechungspraxis in diesem Bereich weiter beeinflussen.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 05.11.2024 - 6 StR 439/24 (gefunden auf der Website des Bundesgerichtshofs)