Einführung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 9. Januar 2025 einen Beschluss (1 StR 51/24) gefasst, der die Auswirkungen des neuen Cannabis-Gesetzes auf laufende Strafverfahren verdeutlicht. Der Fall betrifft einen Angeklagten, der wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und Waffenbesitzes verurteilt wurde. Der BGH musste sich mit der Frage auseinandersetzen, wie das neue Gesetz auf die bereits erfolgte Verurteilung anzuwenden ist und welche Auswirkungen dies auf den Schuldspruch und die Einziehung von Taterträgen hat.
Hintergrund des Falls: Das Landgericht Tübingen hatte den Angeklagten wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen und wegen Besitzes einer verbotenen Schusswaffe verurteilt. Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte Revision ein.
Rechtliche Probleme: Der Fall wirft mehrere rechtliche Fragen auf:
Entscheidung und Begründung: Der BGH hob das Urteil des Landgerichts Tübingen teilweise auf und verwies die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer zurück.
Auswirkungen: Der Beschluss des BGH hat Auswirkungen auf die Anwendung des neuen Cannabis-Gesetzes in der Rechtsprechung. Er verdeutlicht, dass die Gerichte die neue Gesetzeslage bei laufenden Verfahren berücksichtigen und die Strafen gegebenenfalls anpassen müssen. Darüber hinaus präzisiert der Beschluss die Anforderungen an die Einziehung von Taterträgen im Zusammenhang mit Drogenhandel.
Schlussfolgerung: Der BGH-Beschluss liefert wichtige Hinweise zur Anwendung des KCanG und zur Einziehung von Taterträgen. Es bleibt abzuwarten, wie die neue Strafkammer des Landgerichts Tübingen die Sache im Hinblick auf die Vorgaben des BGH neu verhandeln und entscheiden wird.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.01.2025 - 1 StR 51/24