Einführung
Ein kürzlich ergangener Beschluss des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 26. November 2024 (Az. 3 StR 303/24) verdeutlicht die Auswirkungen des neuen Konsumcannabisgesetzes (KCanG) auf die Strafbarkeit von Handlungen im Zusammenhang mit Cannabis. Der BGH hob ein Urteil des Landgerichts Krefeld auf und änderte die Schuldsprüche zweier Angeklagter, die wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt worden waren.
Sachverhalt
Die beiden Angeklagten pflegten von Ende Juli bis Ende August 2023 zwei Indoor-Cannabisplantagen in einer Lagerhalle für unbekannte Hinterleute. Ihre Aufgaben umfassten die Bewässerung, Beleuchtung und Düngung der Pflanzen. Für ihre Tätigkeit bis zur ersten Ernte wurde ihnen jeweils ein Entgelt von 2.000 € versprochen. Bei einer Durchsuchung am 31. August 2023 wurden 1.995 Cannabispflanzen, professionelles Equipment und im Obergeschoss der Halle Säcke mit vertrockneten Cannabisstängeln sichergestellt. Der potenzielle Ertrag an verkaufsfertigem Marihuana hätte mindestens 49,9 Kilogramm mit einem THC-Gehalt von mindestens 2.990 Gramm betragen.
Rechtliche Probleme
Die zentrale Rechtsfrage war, wie die Taten der Angeklagten unter dem neuen KCanG zu bewerten sind. Das Landgericht hatte die Angeklagten noch nach dem alten Betäubungsmittelgesetz verurteilt.
Entscheidung und Begründung des BGH
Der BGH änderte die Schuldsprüche in Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis in Tateinheit mit Anbau von Cannabispflanzen. Er begründete dies damit, dass die Angeklagten durch ihre eigenverantwortliche Pflege der Pflanzen ein Anbauinteresse hatten und somit als Mittäter beim Anbau anzusehen sind. Der Besitz von Cannabis konnte den Angeklagten hingegen nicht nachgewiesen werden, da sie keinen Zugriff auf die im Obergeschoss gefundenen Cannabisstängel hatten. Der BGH stellte zudem klar, dass die im KCanG vorgesehenen Strafen milder sind als die des alten Betäubungsmittelgesetzes und daher anzuwenden waren. Die Strafaussprüche und der Einziehungsbeschluss wurden aufgehoben, da die Einziehungsgegenstände nicht ausreichend genau bezeichnet waren.
Auswirkungen
Der Beschluss verdeutlicht die Relevanz des KCanG für die Beurteilung von Cannabisdelikten. Die neue Gesetzeslage führt zu einer differenzierteren Betrachtung der Tathandlungen und kann zu milderen Strafen führen. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung einer präzisen Beschreibung von Einziehungsgegenständen in Urteilen.
Schlussfolgerung
Die Rechtsprechung zum KCanG befindet sich noch in der Entwicklung. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte zukünftig mit ähnlichen Fällen umgehen werden. Der vorliegende Beschluss bietet jedoch bereits wichtige Orientierungspunkte für die Anwendung des neuen Gesetzes.
Quellen