Einleitung: Ein kürzlich vom 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) gefasster Beschluss (4 StR 488/23 vom 23.10.2024) beleuchtet die rechtlichen Implikationen des neuen Konsumcannabisgesetzes (KCanG) und klärt wichtige Fragen im Zusammenhang mit Anstiftung zur Brandstiftung und Irrtum über das Tatobjekt. Der Beschluss hebt ein Urteil des Landgerichts Halle teilweise auf und ändert es in Bezug auf den Schuldspruch und die Einziehungsanordnungen ab.
Hintergrund des Falls: Der Angeklagte wurde vom Landgericht Halle wegen verschiedener Delikte, darunter Brandstiftung, Anstiftung zur Brandstiftung, versuchte schwere Brandstiftung, versuchte räuberische Erpressung, Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, Besitz von Betäubungsmitteln, verbotenes Kraftfahrzeugrennen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Amtsanmaßung und Bedrohung verurteilt. Der Angeklagte legte Revision gegen das Urteil ein.
Rechtliche Fragen: Der Fall wirft mehrere wichtige Rechtsfragen auf, darunter:
Entscheidung und Begründung: Der BGH hob das Urteil des Landgerichts Halle teilweise auf und sprach den Angeklagten in Bezug auf den Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum frei. Die Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln wurde aus prozessökonomischen Gründen eingestellt. Der BGH begründete dies mit dem am 1. April 2024 in Kraft getretenen KCanG, wonach der Besitz einer bestimmten Menge Cannabis zum Eigenkonsum nicht mehr strafbar ist. Im vorliegenden Fall befand sich die Menge des sichergestellten Cannabis innerhalb der vom KCanG festgelegten Grenzen.
In Bezug auf die Anstiftung zur Brandstiftung bestätigte der BGH die Verurteilung des Angeklagten. Der Irrtum der Haupttäter über das Tatobjekt sei unbeachtlich, da sich der tatsächliche Geschehensablauf im Rahmen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Vorhersehbaren gehalten habe. Der BGH stellte zudem fest, dass der Angeklagte sich dreier tatmehrheitlich begangener Anstiftungshandlungen schuldig gemacht habe, da die Haupttäter nach jeder Tatbegehung davon ausgingen, den Auftrag erfüllt zu haben und jeweils einer erneuten Anstiftung bedurfte.
Auswirkungen: Der Beschluss verdeutlicht die praktische Anwendung des KCanG und bestätigt die bisherige Rechtsprechung zur Anstiftung bei Irrtum über das Tatobjekt. Er bekräftigt zudem die Bedeutung der sorgfältigen Prüfung der Voraussetzungen der mehrfachen Anstiftung.
Schlussfolgerung: Der BGH-Beschluss liefert wichtige Klarstellungen zu aktuellen Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem KCanG und der Anstiftung zur Brandstiftung. Die Entscheidung dürfte die Rechtspraxis in diesen Bereichen maßgeblich beeinflussen.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.10.2024 - 4 StR 488/23 (abrufbar über die Website des Bundesgerichtshofs oder juristische Datenbanken).