Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 19.02.2025 einen Beschluss (Az. IV ZB 13/24) zur Beschwerbewertung bei Rechtsmitteln gegen eine Verurteilung zur Auskunftserteilung im Erbrecht gefasst. Der Beschluss verdeutlicht die Grundsätze zur Bestimmung des Beschwerdegegenstandes in solchen Fällen und bekräftigt die bestehende Rechtsprechung.
Die Kläger verlangten von der Beklagten im Rahmen einer Stufenklage Auskunft über lebzeitige Zuwendungen des Erblassers. Das Landgericht verurteilte die Beklagte zur Auskunftserteilung. Die Berufung der Beklagten wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz als unzulässig verworfen, da der erforderliche Beschwerdewert von 600 € nicht erreicht sei. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Rechtsbeschwerde der Beklagten.
Kern der rechtlichen Auseinandersetzung war die Frage, wie die Beschwer der Beklagten zu bewerten ist und ob der erforderliche Beschwerdewert für die Berufung erreicht wurde. Weiterhin war strittig, ob das OLG die Berufung hätte zulassen müssen und ob Verfahrensfehler vorlagen.
Der BGH verwarf die Rechtsbeschwerde der Beklagten als unzulässig. Er bestätigte die Auffassung des OLG, dass der Beschwerdewert nicht erreicht wurde. Die Beschwer der Beklagten richte sich nach dem Aufwand an Zeit und Kosten für die Auskunftserteilung. Das OLG habe diesen Aufwand ohne Ermessensfehler mit bis zu 500 € bewertet. Die Kosten für anwaltliche Hilfe seien nicht zu berücksichtigen, da die Beklagte die Auskunft selbst erteilen könne. Der BGH wies die Rügen der Beklagten bezüglich Gehörsverletzungen zurück. Das OLG habe sich ausreichend mit ihrem Vortrag auseinandergesetzt. Auch die nachgeholte Zulassungsentscheidung des OLG sei nicht zu beanstanden. Der BGH betonte, dass im Rechtsbeschwerdeverfahren lediglich zu prüfen sei, ob das OLG den richtigen Maßstab angelegt habe, nicht aber die sachliche Richtigkeit der Entscheidung.
Der Beschluss bekräftigt die bestehende Rechtsprechung zur Beschwerbewertung bei Auskunftsklagen im Erbrecht. Er verdeutlicht, dass der Aufwand für die Auskunftserteilung im Vordergrund steht und Kosten für anwaltliche Hilfe nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Der Beschluss unterstreicht zudem die Bedeutung des Grundsatzes der Subsidiarität im Hinblick auf die Rüge von Verfahrensfehlern.
Der BGH-Beschluss liefert eine klare Orientierungshilfe für die Praxis zur Bewertung der Beschwer bei Rechtsmitteln gegen eine Verurteilung zur Auskunftserteilung im Erbrecht. Die Entscheidung stärkt die Rechtssicherheit und trägt zur effizienten Gestaltung von Verfahren bei.
BGH, Beschluss vom 19.02.2025 - IV ZB 13/24 (Quelle: Deutsches Bundesministerium der Justiz)