Einführung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 21. November 2024 (Az. 2 StR 453/24) teilweise den Revisionen zweier Angeklagter stattgegeben, die wegen banden- und gewerbsmäßiger Hehlerei sowie Urkundenfälschung verurteilt worden waren. Der Fall verdeutlicht die Komplexität der Rechtsanwendung bei der Beurteilung von Mittäterschaft und Tateinheit.
Die Angeklagten waren vom Landgericht Darmstadt im ersten Rechtsgang wegen banden- und gewerbsmäßiger Hehlerei und Urkundenfälschung, teilweise in Tateinheit mit Betrug, zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Der BGH hatte das Urteil in Teilen aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen. Im zweiten Rechtsgang stellte das Landgericht das Verfahren in einem Fall ein und beschränkte es in anderen Fällen auf die bereits rechtskräftig festgestellten Teile der Taten. Es verhängte erneut Gesamtstrafen, ohne jedoch neue Schuldsprüche zu verkünden oder den festgestellten Sachverhalt rechtlich zu würdigen.
Der BGH hatte in seinem vorherigen Beschluss die Mittäterschaft der Angeklagten an einigen der Taten beanstandet und die entsprechenden Schuldsprüche aufgehoben. Die erneute Verurteilung im zweiten Rechtsgang ohne neue Schuldsprüche warf die Frage auf, ob das Landgericht die Vorgaben des BGH korrekt umgesetzt hatte. Zudem stellte sich die Frage nach der Zulässigkeit der Gesamtstrafenbildung ohne zugrundeliegende Einzelstrafen.
Der BGH hob die Einzel- und Gesamtstrafen des Landgerichts auf. Er begründete dies damit, dass nach der Aufhebung der ursprünglichen Schuldsprüche durch den BGH neue Schuldsprüche hätten verkündet werden müssen. Das Landgericht habe verkannt, dass die vom BGH aufgehobenen Teile der Verurteilung nicht mehr Grundlage für eine Strafzumessung sein konnten. Die bloße Übernahme der Gesamtstrafen aus dem ersten Rechtsgang war daher rechtsfehlerhaft. Der BGH betonte, dass ihm eine Ergänzung der Schuldsprüche verwehrt sei, da es sich nicht um ein bloßes Verkündungsversehen handele.
Die Entscheidung des BGH verdeutlicht die Bedeutung der korrekten Umsetzung von Revisionsentscheidungen durch die Tatsacheninstanzen. Sie unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung der rechtlichen Grundlagen für Einzel- und Gesamtstrafen, insbesondere nach einer teilweisen Aufhebung des Urteils durch ein Revisionsgericht. Der Fall zeigt auch die Bedeutung der rechtlichen Würdigung des festgestellten Sachverhalts für die Urteilsbegründung.
Der BGH hat die Sache erneut an das Landgericht Darmstadt zurückverwiesen. Dieses muss nun auf Grundlage der bestehenden Feststellungen neue Schuldsprüche fällen und die Einzel- sowie die Gesamtstrafen neu bemessen. Die Entscheidung des BGH stärkt die Rechtssicherheit und sorgt für eine korrekte Anwendung des Strafrechts in Fällen von bandenmäßiger Hehlerei und Urkundenfälschung.
Quelle: Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21. November 2024 (Az. 2 StR 453/24), veröffentlicht auf der Website des Bundesgerichtshofs.