Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 14. Januar 2025 einen Beschluss (Aktenzeichen: EnVZ 33/23) zur Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG Düsseldorf) im Zusammenhang mit der Festlegung des sektoralen Produktivitätsfaktors für Gasversorgungsnetze veröffentlicht. Dieser Beschluss verdeutlicht die Hürden bei der Anfechtung von Entscheidungen der Bundesnetzagentur im Bereich der Regulierung von Energienetzen.
Die Bundesnetzagentur hatte den Produktivitätsfaktor für die dritte Regulierungsperiode auf 0,49 % festgelegt. Ein betroffener Netzbetreiber focht diese Festlegung gerichtlich an. Das OLG Düsseldorf wies die Beschwerde zurück und ließ die Rechtsbeschwerde nicht zu.
Kern der rechtlichen Auseinandersetzung war die Frage nach der Auswahl des Stützintervalls für die Berechnung des Produktivitätsfaktors unter Berücksichtigung des sogenannten Basisjahreffekts. Der Netzbetreiber argumentierte, das OLG Düsseldorf habe die gebotene Gesamtbewertung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Stützintervalle nicht vorgenommen. Es wurde die grundsätzliche Bedeutung dieser Frage für die Rechtsprechung geltend gemacht.
Der BGH verwarf die Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig. Die Begründung der Beschwerde genüge den Anforderungen des § 87 Abs. 4 Satz 1, § 78 Abs. 4 Nr. 1 EnWG (nunmehr § 78 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EnWG) nicht. Der BGH stellte klar, dass die Nichtzulassungsbeschwerde keine abstrakte Rechtsfrage formuliert, sondern lediglich die Anwendung des bereits etablierten Prüfungsmaßstabs auf den konkreten Fall klären möchte. Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache sei daher nicht gegeben. Zudem wies der BGH darauf hin, dass die Nichtzulassungsbeschwerde auch in der Sache unbegründet wäre.
Der Beschluss bestätigt die bestehende Rechtsprechung des BGH zur Festlegung des sektoralen Produktivitätsfaktors und unterstreicht die hohen Anforderungen an die Zulassung einer Rechtsbeschwerde in energiewirtschaftlichen Verwaltungsverfahren. Er verdeutlicht die Schwierigkeit, Entscheidungen der Bundesnetzagentur in diesem Bereich erfolgreich anzufechten.
Der BGH-Beschluss liefert wichtige Hinweise für zukünftige Auseinandersetzungen um die Regulierung von Energienetzen. Die detaillierten Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde werden bekräftigt. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber oder die Rechtsprechung zukünftig Anpassungen an den rechtlichen Rahmenbedingungen vornehmen werden.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14. Januar 2025 - EnVZ 33/23 (Quelle: Deutsches Recht online)