Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 14. Januar 2025 einen Beschluss (Az.: EnVZ 29/23) zur Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG Düsseldorf) in einem energiewirtschaftlichen Verwaltungsverfahren veröffentlicht. Der Fall betrifft die Anfechtung der Festlegung des sektoralen Produktivitätsfaktors für Gasversorgungsnetze durch die Bundesnetzagentur.
Die Bundesnetzagentur hatte den sektoralen Produktivitätsfaktor für die dritte Regulierungsperiode auf 0,49 % festgelegt. Ein betroffener Netzbetreiber focht diese Festlegung an, das OLG Düsseldorf wies die Beschwerde jedoch zurück und ließ die Rechtsbeschwerde nicht zu. Der Netzbetreiber legte daraufhin Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH ein.
Kern der rechtlichen Auseinandersetzung ist die Frage, ob das OLG Düsseldorf die Auswahl des Stützintervalls für die Berechnung des Produktivitätsfaktors korrekt vorgenommen hat, insbesondere unter Berücksichtigung des sogenannten Basisjahreffekts. Der Netzbetreiber argumentierte, das Beschwerdegericht habe die gebotene Gesamtbewertung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Stützintervalle nicht vorgenommen und eine höchstrichterliche Klärung sei erforderlich.
Der BGH verwarf die Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig. Die Begründung der Beschwerde genüge nicht den Anforderungen des § 87 Abs. 4 Satz 1, § 78 Abs. 4 Nr. 1 EnWG. Der BGH stellte fest, dass die Beschwerde keine abstrakte Rechtsfrage formuliert, sondern die Anwendung des bestehenden Prüfungsmaßstabs auf den Einzelfall geklärt wissen möchte. Eine Grundsatzbedeutung, die eine Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen würde, sei daher nicht gegeben.
Die Entscheidung des BGH bestätigt die Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Nichtzulassungsbeschwerden in energiewirtschaftlichen Verwaltungsverfahren. Sie unterstreicht die Notwendigkeit, bei der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde konkrete Rechtsfragen zu formulieren und deren grundsätzliche Bedeutung darzulegen. Der Beschluss hat Auswirkungen auf die Rechtssicherheit im Bereich der Regulierung von Gasversorgungsnetzen.
Der BGH-Beschluss verdeutlicht die hohen Anforderungen an die Begründung von Nichtzulassungsbeschwerden in energiewirtschaftlichen Verwaltungsverfahren. Die Entscheidung stärkt die Position der Bundesnetzagentur bei der Festlegung des sektoralen Produktivitätsfaktors und trägt zur Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen in diesem Bereich bei. Es bleibt abzuwarten, ob weitere Netzbetreiber ähnliche Rechtsmittel einlegen und wie sich die Rechtsprechung in Zukunft entwickeln wird.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14. Januar 2025 - EnVZ 29/23 (Quelle: Deutsches Recht online)