Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 14. Januar 2025 einen Beschluss (Az.: EnVZ 23/23) zur Anfechtung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Gasversorgungsnetze gefasst. Dieser Beschluss hat Bedeutung für die Regulierung der Gasversorgung in Deutschland und bestätigt die bisherige Rechtsprechung des BGH in dieser Sache.
Die Bundesnetzagentur hatte den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor für die dritte Regulierungsperiode auf 0,49 % festgelegt. Ein betroffener Gasnetzbetreiber focht diese Festlegung an, ebenso wie zahlreiche andere Netzbetreiber. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG Düsseldorf) wies die Beschwerde des Betreibers zurück und ließ die Rechtsbeschwerde nicht zu. Gegen diese Nichtzulassung richtete sich die Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH.
Die zentralen rechtlichen Fragen betrafen die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde und die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache. Der Betreiber argumentierte, dass Fragen zur Robustheit des Stützintervalls und des verwendeten Fremdkapitalzinssatzes bei der Ermittlung des Produktivitätsfaktors von grundsätzlicher Bedeutung seien.
Der BGH verwarf die Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig. Die Begründung der Beschwerde genügte nicht den Anforderungen des § 87 Abs. 4 Satz 1, § 78 Abs. 4 Nr. 1 EnWG. Der BGH stellte fest, dass die aufgeworfenen Fragen keine abstrakt klärungsbedürftigen Rechtsfragen darstellten, sondern lediglich die Anwendung des Rechts auf den Einzelfall betrafen. Der BGH betonte, dass er zu den relevanten Einwänden bereits in einem früheren Beschluss (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2021 - EnVR 7/20, BGHZ 228, 286) Stellung genommen habe. Der Antrag auf Aussetzung des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Parallelverfahren wurde ebenfalls abgelehnt.
Der Beschluss bestätigt die Rechtsprechung des BGH zur Regulierung von Gasversorgungsnetzen und stärkt die Position der Bundesnetzagentur. Er unterstreicht die hohen Anforderungen an die Begründung von Nichtzulassungsbeschwerden in energiewirtschaftlichen Verwaltungsverfahren.
Der BGH hat mit seinem Beschluss die Rechtsprechung zur Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Gasversorgungsnetze gefestigt. Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung einer präzisen Darlegung der Zulassungsgründe in Nichtzulassungsbeschwerden.