Einführung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 26. November 2024 einen Beschluss (Az. VIII ZR 171/23) zur Abtrennung eines Verfahrens im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal gefasst. Dieser Beschluss verdeutlicht die prozessualen Herausforderungen bei Klagen gegen mehrere Beklagte in komplexen Sachverhalten.
Die Klägerin hatte sowohl den Fahrzeughersteller (Beklagte zu 1) als auch einen weiteren Beteiligten (Beklagte zu 2) auf Schadensersatz verklagt. Das Landgericht Münster und anschließend das Oberlandesgericht Hamm hatten in der Sache entschieden. Die Klägerin legte daraufhin Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH ein.
Der BGH musste entscheiden, ob das Verfahren gegen beide Beklagte gemeinsam fortgeführt werden sollte oder ob eine Trennung notwendig ist. Die Zuständigkeit für Schadensersatzansprüche wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen liegt gemäß dem Geschäftsverteilungsplan des BGH beim VIa. Zivilsenat. Da im vorliegenden Fall Ansprüche gegen zwei Beklagte geltend gemacht wurden, von denen nur eine der spezialisierten Zuständigkeit des VIa. Zivilsenats unterfiel, stellte sich die Frage nach der Verfahrensführung.
Der BGH entschied, das Verfahren gegen die Beklagte zu 2 abzutrennen und an den VIa. Zivilsenat abzugeben. Begründet wurde dies mit § 145 Abs. 1 Satz 1 ZPO, der eine Verfahrenstrennung aus sachlichen Gründen erlaubt. Da über die Ansprüche gegen beide Beklagte unabhängig voneinander entschieden werden kann und der VIa. Zivilsenat für die Ansprüche gegen die Beklagte zu 2 zuständig ist, wurde die Trennung als notwendig erachtet, um den Anspruch der Parteien auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) zu wahren. Die damit verbundene Erhöhung der Verfahrenskosten wurde als hinnehmbar angesehen.
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision bezüglich der Beklagten zu 1 wurde zurückgewiesen.
Dieser Beschluss unterstreicht die Bedeutung der spezialisierten Zuständigkeiten innerhalb des BGH im Diesel-Abgasskandal. Er zeigt auch, dass Verfahrensökonomie nicht immer Vorrang vor dem Anspruch auf den gesetzlichen Richter hat. Die Entscheidung kann als Präzedenzfall für ähnliche Konstellationen dienen.
Der BGH-Beschluss verdeutlicht die Komplexität der Verfahren im Diesel-Abgasskandal und die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung der Zuständigkeiten. Die Abtrennung von Verfahren kann zwar zu höheren Kosten führen, ist aber unerlässlich, um den verfassungsrechtlichen Anspruch auf den gesetzlichen Richter zu gewährleisten.
Quelle: Entscheidung des BGH vom 26.11.2024, Az. VIII ZR 171/23 (abgerufen vom Bundesgerichtshof)